Hanö Roggow.
19
der vorgenommenen „Theilung ihm Sivert Gerdeshagen„und Clansdorf, den Unmündigen Jürgen's aber„Roggow und Gorow zugefallen" sei. Das Loos hattealso grade umgekehrt in Beziehung auf den bisherigen Güter-besitz entschieden. Seitdem blieb auch Roggow im ununter-brochenen Besitze der Nachkommen Jürgens.
Auch mit dem Amte Neuklostcr ging nach JürgensTode eine Veränderung vor. Der Herzog Johann Albrechthielt es wohl nicht für rathsam, die Verwaltung eines ganzenfürstlichen Amtes einer Privat - Vormundschaft zu überlassen,»nd diese mochte Wohl ebenfalls der Last überhoben sein. DerHerzog beschloß daher, „auö erheblichen Ursachen eine Ver„nnderung mit dem Amte Nenkloster zu machen, und handelte„mit den Vormündern der Kinder Jürgens v. Oertzen am„19. Mai 1619 dahin, daß diese das Amt im nächsten Trini-„tatiS-Termin 1619 wieder abtreten sollten, wogegen der„Herzog im darauf folgenden Antonii-Termin 1620 die Pfand„summe von 35,000 Gnlden Capital nebst eines Jahres Zinsen„zurückzuzahlen mit Bürgen" versprach. Der Herzog ver-pfändete daraus am Tage Trinitatis 1619 das Amt Neu-kloster auf 7 Jahre an „Bertram v. Pogwisch, sel. Bertram'sSohn in Holstein gesessen", gegen eine Anleihe von 50,000Thalern.
Bald nach Auflösung dieses Verhältnisses liehen aber dieVormünder der Kinder dem Herzoge Johann Albrecht am 18.April 1621 wieder „1935^ Reichsthaler, 250 „ReHall" und557 Gulden und 2 Schillinge".
Die Kinder Jürgen's I. waren:
45. Jaspar M. 1. Claus l. 1. Sivert V. 46. Otto I.ans Roggow. ans Gorow. auf Gnemern.
47. Margarethe. 48. Abel. 49. Jda.