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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Hanö Roggow.

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der vorgenommenenTheilung ihm Sivert Gerdeshagenund Clansdorf, den Unmündigen Jürgen's aberRoggow und Gorow zugefallen" sei. Das Loos hattealso grade umgekehrt in Beziehung auf den bisherigen Güter-besitz entschieden. Seitdem blieb auch Roggow im ununter-brochenen Besitze der Nachkommen Jürgens.

Auch mit dem Amte Neuklostcr ging nach JürgensTode eine Veränderung vor. Der Herzog Johann Albrechthielt es wohl nicht für rathsam, die Verwaltung eines ganzenfürstlichen Amtes einer Privat - Vormundschaft zu überlassen,»nd diese mochte Wohl ebenfalls der Last überhoben sein. DerHerzog beschloß daher,auö erheblichen Ursachen eine Vernnderung mit dem Amte Nenkloster zu machen, und handeltemit den Vormündern der Kinder Jürgens v. Oertzen am19. Mai 1619 dahin, daß diese das Amt im nächsten Trini-tatiS-Termin 1619 wieder abtreten sollten, wogegen derHerzog im darauf folgenden Antonii-Termin 1620 die Pfandsumme von 35,000 Gnlden Capital nebst eines Jahres Zinsenzurückzuzahlen mit Bürgen" versprach. Der Herzog ver-pfändete daraus am Tage Trinitatis 1619 das Amt Neu-kloster auf 7 Jahre anBertram v. Pogwisch, sel. Bertram'sSohn in Holstein gesessen", gegen eine Anleihe von 50,000Thalern.

Bald nach Auflösung dieses Verhältnisses liehen aber dieVormünder der Kinder dem Herzoge Johann Albrecht am 18.April 1621 wieder1935^ Reichsthaler, 250ReHall" und557 Gulden und 2 Schillinge".

Die Kinder Jürgen's I. waren:

45. Jaspar M. 1. Claus l. 1. Sivert V. 46. Otto I.ans Roggow. ans Gorow. auf Gnemern.

47. Margarethe. 48. Abel. 49. Jda.