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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Meklenbnrgische Linie.

Wesen sein, da seit diesem Jahre wiederholt die Brüder Jürgenund Martin v. Bibow ans Bcrciiöhagen zugleich mit Jasparv. Oertzcn ans Noggow und dessen Sohn Sivert als Bei-stände dcö Dethlof Negendank auf Zierow bei der Theilungmit seinem Bruder auftreten; Martin v. Bibow war einSchwager" des Dethlof Negendank, und hieraus werdenwohl die häufigen Beziehungen zwischen Oertzen und Negendank entstanden sein. Martin v. Bibow, welcher auch dasGut Westcnbrügge von seinen Vettern zu Pfand gewonnenhatte, starb im I. 1603 und hinterließ eine Wittwe, einenSohn Sivert und Töchter. Der Sohn trug seinen VornamenSivert, welcher erst seit dieser Zeit in der v. BibowschcnFamilie erscheint, ohne Zweifel von seinem mütterlichen Groß-vater Sivert v. Oertzen. Am 23. Mai 1603 unterschriebdie Wittwe Ursula, in der NamenöformUssel van Orzen",einen Vertrag wegen Westenbrügge; es waren ihr aberwegenihrer kündbaren LeibeSnnvermögcnheit" Curatoren verordnet.Die Zeit ihres Todes ist nicht bekannt. Ihr Sohn Sivertward nicht alt. Am 8. April 1608 trat ihm sein SchwagerGoSlich v. Barner das Gut Ncpersdorf ab; aber schon vorAnfang des I. 1610 war Sivert gestorben. Die Vermäh-lung der Ursula v. Oertzcn mit Martin v. Bibow wird auchwohl die Veranlassung gewesen sein, daß Hardenack v. Bibowauf Westenbrügge Antonii 1615 den Jaspar v. Oertzen ansRoggow seinenOheim und Schwager" nennt, als er diesemdas Gut Westcnbrügge für 17,000 Gulden verpfändete.