266 Stargardische Linie.
den v. Holstein's insbesondere auch das benachbarte Möllen-Hagen überlassen worden ist. Daneben ctablirtcn sich diev. Gundlach's auf Mollenstorf, Rumpshagen u. s. w.;Combinationen, welche als benachbart zu Ankershagen wirbereits anderweitig würdigen konnten. — Zcitweiser Ver-mögensverfall der v. Lefort's rief 1784 die Verpfändungvon Marin an Georg Ludwig v. Oertzen hervor; nach Ab-lauf von deren 20jähriger Dauer stellte sich heraus, daßes damals eigentlich schon fast von ihm gekauft sei. Wiejener sowohl, als auch Gustav Dietrich in seinen erstenJahren sich der Verbesserung der Wirthschaft daselbst ge-widmet hat, wurde erwähnt; wie es ihm dadurch lieb ge-worden war, hat er sich zu einem bedeutenden Zuschlag zuder Pfandsumme von 1784 verstanden und dadurch alleWeiterungen abgeschnitten^).
Gleichwohl sollte es nicht bei seinem Namen verbleiben.Und zwar, obwohl sich Aussicht zeigte, daß aus ihm unddem östlich angränzenden
Groß-Lukow
ein beträchtlicher und zusammenhängender Grund-Complexerwachse; zu Lebzeiten von Karl v. Oertzen ist dessen (einziger)Sohn erster Ehe Gustav Träger der dahingehenden Speku-lation geworden. Derselbe erwarb 1862 das Gut, das seitalten Zeiten meist zwischen den v. Voß und v. Holstein inCommunion gelegen hatte, von dem letzten Besitzer Balck.Er hat seine nächsten Agnaten mit aufnehmen lassen, undan einen derselben, an den Stief-Oheim Hans auf Kittendorf,ist dann Lukow auf einige Zeit noch gelangt. Nämlich von1874 bis 1881, wo es auch von diesem wieder veräußertwurde. — Nur eben so lange (bis 1874) hat der Sohn Gustavv. Oertzen Marin, das er an Reichhosf verkaufte, besessenaus dem Nachlasse des Vaters. Klosterhauptmann Karlv. Oertzen verschied am 10. Mai 1865, mit Hinterlassungseiner Gattin zweiter Ehe, Frau Bertha, geb. v. Oertzen-Gorow, als Wittwe. Ihre an den Geh. Legationsrath
h Außerdem hat er 1832 die lästige Verpflichtung, bei jeder Ver-änderung der Verhältnisse einen neuen Lehnbrief zu nehmen, in Fortfallgebracht, s. H 647.