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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Hans Helpte. 263

24.

Karl Wotans Dirtrich.

17991865.

Gem. 1, 1835: Louisc d'Orguerre (f 1836);

2, 1843: Bcrtha Eleonore Ernestinc Elisabethv. Oertzen, H. Gorow.s 642. «. XVIII.

Der letzte im ablaufenden Jahrhundert, am 19. August1799, geborene Sohn hat den Hauptnamcn Karl empfangenund dazu zwei andere, welche wir in der vom KittendorfcrKirchenbuche gegebenen Ordnung setzen. Sonst stehen sievielfach auch umgekehrt, und von dem mittleren: Nicolaus,wird überdies fast gar kein Gebrauch gemacht. Schonvor 1819 ins Preußische Militär eingetreten, ist er leiderbisher nicht seinem genaueren Verbände nach auffindbar.Etwa 10 Jahre vor des Vaters Tode trat er, um ihn inder Wirthschaft unterstützen zu können, ins Civilleben zurück,wurde von jenem mit dem damals erworbenen Gute Stuer,d. h. dem Vorwerk genannten Theile installirt und hatWohl besonders dort die Wirthschaft selbständig geleitet.Namentlich um ihn die Landstandschaft ausüben zu lassen,hatte ihm der Landrath den Mitbesitz des Gutes überwiesen;reiner Rückfall an die Erbmasse sollte eintreten, sobald sein,des Vaters, Ableben erfolge. Nach Eintritt dieses Falles,im Sommer 1838, hat wiederum auf einige Jahre Karlv. Oertzen Namens seiner Brüder die Bewirthschaftung der4 nachgelassenen Güter über sich genommen. Bei dieservertrauensvollen Anordnung die zwei andern Söhneaus gleicher Ehe waren noch durch ihr Amt gefesselt, derHalbbruder Hans Friedrich minorenn blieb es bis1841, wo der erfolgten und vom Vater testamentarischempfohlenen Lösung zufolge an Karl v. Oertzen dasGut Marin fiel. Dessen Schicksale sind im Zusammen-hange, wie früher vorbehalten, alsbald vorzuführen; vorherbedarf es eines Blickes auf sein häusliches Leben, indemdurch seine Wiederübernahme einer selbständigen Wirthschafter zu Eingehung einer zweiten Ehe veranlaßt wurde. Bereitsam 7. März 1835 hatte er sich vermählt gehabt, doch