178 Stargardische Linie.
Diese Schwiegerältern des v> Ocrtzen-Kittendorf starben (1766und Anfang 1767) fast unmittelbar vor seiner Vermäh-lung, welche am 15. Mai 1767 erfolgt ist.
Und am 9. December 1767 ist das Geschäft abge-schlossen worden, durch welches Federow, unter ausbedunge-nem Antritt zu folgendem Antons), in des Kammerhcrrnv. Oertzen Hand überging. Verkäufer war Rittmeisterv. Oldenburg (über dessen Vorgänger unten das Nähere),Gegenstand das Gut mit Zubehör, darunter der Moor- undWarneker-See, die später an die Stadt Waren übergingen;Kruglage, Rechte an dortiger Kirche und Pfarre, wie dennauch „Schäferei und Meierei" aufgeführt werden- Das vom„Verwalter", d. h. Pächter, zu übernehmende Inventar zu-sammen mit einem sogenannten „Schlüsfelgelde" war imBausch zu 1090 Rthlr. behandelt. Alles das in Gold, wäh-rend der Hauptpreis von 20,000 Rthlr. in Neuen Zwei-dritteln zahlbar war. — v. Oertzen hat den Lehnbrief un-term 2. Mai 1769 erhalten; verschiedene Verhandlungenwegen dessen Gestalt gingen vorauf, welche zeigen, in wel-chem Sinne er des Familien-Zusammenhanges sich be-wußt war.
Am 28. August 1768 erklärte der Kammerherr, ergedenke auf die landesübliche Mitbclehnung der Vettern biszum 4. Grade zu verzichten; dafür erbat er die Coinvestitur,auf den Fall des Abgangs seiner männlichen lchnsfähigcnNachkommenschaft, für seine beiden Schwiegersöhne. Nebendem bereits (S. 175) erwähnten Helmuth Hartwig v. Blücherauf Sukow war das noch Adolf (Friedrich, s. Bd. V., Z 436)v. Oertzen aus Blumcnow, wie der Jung-Helpter Vetter ihnnennt; richtiger nur erst Besitzer von Groß-Vielcn. Aufweitere Deliberationen hin erzählte er noch (10. October),er habe „drei Vater-Brüder-Söhne, welche alle drei in„Königlich dänischen Diensten stehen, im Leben. Der älteste„von ihnen (Graf Friedrich, f. § 606) ist zwar vcrheirathei,„hat aber keine Kinder; der zweite ist noch unverheirathct,„der dritte aber (Konrad Henning, f. A 609) hat unter-
0 Nur war dem Verkäufer die „halbe" Wohuuug bis zum »ach-sten Termin TriuitatiS vorbehalten.