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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Haus Helpte. 173

Deren Deductioncn, soweit sie aus ihres VertretersWorten zu entnehmen sind, tragen den Stempel der Un-cntschlossenheit in Hinsicht auf Durchführung des Streites.Es wird von Unterschied zwischen Rctract und Vorkaufsrechtgesprochen, so daß man nur der Genugthuung Raum gebenkann, wenn es nicht zu processualen Auseinandersetzungenüber einen so intricatcn Gegenstand gekommen ist.Dieguten Ansichten und die edle, zu Conservation der Familieabzweckende Dcnkungsart" würden, äußerte der Sachwalt,die Holstcinschen v. Oertzenbilligen müssen, wenn sie erstdavon überzeugt wären; und wenn dieses geschehen, so wür-dcn sie sehen, ob die Vorschläge sie zu einem Vergleich zubewegen hinlänglich wären." Das größte Hinderniß gegenweitere Schritte ihrerseits ist aber sicher der Geldmangelgewesen, welchem schon damals der Graf Oertzen-Frcudenholmund seine (zwei) noch lebenden Brüder in vorgeschrittenerWeise scheinen anheimgefallen zu sein. Keine weitere An-regung ihrerseits hat der Uebergang von Lübbersdorf anden Kotelower (Trinitatis 1766) gestört; nur war er undder Kammcrherr durch die Vorschrift der Behörde genöthigt,die oben erwähnte Contracts - Umformung vorzunehmen,damit," wie Georg Ludwig sagt,der Herr Major v. Oertzensowohl, als auch ich gesichert sei." Da nachletzter Fassung"des Contractesdenen sich meldenden und Einspruch er-gebenden Agnaten prospiciret" sei, erhielt der Entwurf dieBestätigung, und am 2. April 1766 ist der Präclusiv-Bescheid erlassen worden.

Die behufigen Abänderungen hatten in der eventuellenNichtigkeits - Erklärung des ersten Abkommens bestanden.Meldeten sich die Holsteiner mit Erfolg wieder, so sollteLübbersdorf an deren nächsten Vetter zur Aushändigungan sie zurückgegeben, vom Major Arend Heinrich aber ihmauch das Kaufgeld wieder abgefordert werden. Die Hälftedes letzteren ließ übrigens der Kittendorfer zur Sicherheitauf alle Fälleim Gute stehen; sollte er aber diese 30,000 Rthlr.zu einer anderweitigen Ankaufung oder sonsten" gebrauchen,so hätte Arend Heinrich nur gegen anderweite gute Sicher-heit die Kündigung anzunehmen. Würden die Prätendentenerst nach Ausstcrben des nunmehrigen Kittendorfer Hauses