Jüngeres Haus Helpte. 161
Gutes Genzkow scheint zugebracht zu haben. Einen eben-dort wohnhaften v. Dewitz, der Henning mit Vornamenhieß und Wohl zur Linie Daberkow (jetzt Milzow) zählt,hatte v. Oertzen am 27. August zu Abschluß einer Ueberlassungvon Pachten aus Wiesen und der Mühle auf dem Ahrens-dorfer Felde zu bewegen gewußt; der Preis betrug 310 Gulden(— 155 alte oder Species-Thaler). Auch auf diese Weisein die Enge getrieben, wußten nun Wohl die v. Lübbersdorf'sdem erneuten (3. November 1703) Drängen v. Oertzen'snicht zu widerstehen, nämlich ihre gleichfalls nur in Pächtenbestehenden Antheile „gegen Erlegung ihres darauf habenden„und erweislichen Pfandschillings" herauszugeben. HenningChristoph's gelegentliche Aeußerung liegt vor, er gedenke„kein Geld um die Sache zu verrechten"; was seine Tantethue, sei ihm gleich. — Trotzdem scheint die ganze Ange-legenheit noch nicht gleich zum Abschluß gekommen zu sein,wie aus folgenden Daten hervorgeht.
Zwar wird in dem angezogenen Contracte mit Hoff-mann, der schon vorher dürfte die Mühle verwaltet haben,jetzt nur sein Verhältniß zu v. Oertzen ordnete (1704), an-gegeben, es solle seine jährliche „Grundpacht" fortan auf 6statt bisher 5 Wispcl (zu 24 Scheffel) gesetzt sein; es wur-den dem ErHpächter allerhand kleine Nutzungen und Natural-Untcrstützungen verbrieft, v. Dewitz nun hatte an v. Oertzeneine Hebung von jährlich 20 Scheffel Roggen für ungefährdie Hälfte der obengenanntcn Kaufsumme (170 fl.) abgetreten,während der Rest für eine Reihe namentlich aufgeführterGrundstücke gerechnet wurde.
Von ebenfalls 20 Scheffeln aber redet eben auch eineAbmachung schon aus Siegfried Leopold's Zeit, nämlich von1720. Man hat damit also ein Zeugniß über seine Thätig-keit um das Gut, vermittelst eines Schrittes, der dessenArrondirung bezweckte. Am 4. Juni d. I. erwarb er eineHebung aus der sogenannten „Alten Mühle" daselbst, be-stehend in jährlichen 20 Scheffeln Korn an fester Pacht,„sammt der Jurisdiction und allen dazu gehörigen Wiesen,„Rohrwerbungen und Holzkaveln: iu summa wie es der„Herr Obristcr v. Lübberstorf laut Contracts d. d. Kotelow,„d. 15. Mai 1711" von den damaligen Interessenten er-
Url. Gesch. de» G-schl. v. Oertzen VI. 11