144 Stargardische Linie.
Christi(a)ne war, dürfte mit Nutzen aus ihr zu entnehmensein. — Trotz der Taufeinzeichnung aber beharrt auch dasPreetzer Klosterkirchenbuch bei der Namensform: ChristineCharlotte; unter dieser und dem Datum: 8 August 1814ist sie daselbst verstorben, ihrer älteren (8 614) daselbstlebenden Schwester um 14 Jahre voraufgehend. Erreichtediese ein Alter von über 70 Jahren, so die andere derenthatsächlich nur 56; gleichwohl giebt das Kirchenbuch ihrirrthümlich deren 62. Darnach ihr Geburtsjahr berechnet,würde dasselbe als 1752 ergeben, und somit dasselbe in eineZeit verlegen, wo Konrad Henning v. Oertzen wenigstensmit Sophie Magdalene v. Blome noch nicht vermählt warjs. S, 108). Und als deren Tochter giebt auch — abge-sehen von völliger Unnachweislichkeit einer früheren Ehev. Oertzen's — die Preetzer Sterbe-Matrikel die ChristineCharlotte an. Man hat also einmal den im Ausgange desvorigen Jahrhunderts nicht seltenen Fall, daß über demReichthum an Vornamen in deren Verwendung eine Ver-wirrung eintrat, schon während deren Träger noch lebten.
37.
Magdalene Auedirta.
1759 (- etwa 1780).Z 616. C. XVIII.
Am 9. September 1759 zu Kaltenhof in Schleswiggetauft, hat die dritte Tochter des Landraths KonradHenning v. Oertzen und der Holsteinerin Sophie Magda-lene, geb. v. Blome, wie auch ihre Schwester den Beweisdafür abzugeben, daß man sich noch der alten Beziehungenzu der Meklenburgifchen Hcimath entsann. Der Vater machteseine Rechte, welche daraus sich herleiteten, daß noch derGroßvater des Täuflings jenseits des Wassers geboren war,in der Weise geltend, daß er am 18. September 1763 seineHedwig Benedicta beim Kloster Dobbertin „intituliren" ließ.Zwei Tage später wurde (s. Z 617) auch die damals2 Jahre alte nächste Schwester bei dem andern Landesklosterinscribirt, und Zo hielt man den Zusammenhang des