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wird man gleichwohl darnach sie als alleinige und unbe-schränkte Herrin der Güter ansehen dürfen. Wenigstenswerden, wenn man 1301 Grundbuchacten zu Hypothekenangelegt hat. die Grundstücke (kleiner Besitzer) in Golmitzals Reichsgräflich v. Callenbergsche Unterthanen bezeichnet.
Nach dem Tode der Mutter war (10. Januar 1790)der eigene Pastor für Golmitz berufen worden, v. Rheinmit Namen. Als ein Jahr hernach seine Patronin, dieGeneralin v. Oertzen, starb (31. März), hat er ihr am6. April, als sie in der Stille beigesetzt wurde, keine Po-rentatiou an Ort und Stelle gehalten. Wohl aber amSonntage darauf, wo ihr in der Kirche eine feierlicheLeichenpredigt ist gewidmet worden. — Anders mit seinernunmehrigen, gleichfalls hochverehrten Patronin, der Reichs-gräfin v. Callenberg, als dieselbe am 2. Mai 1815 ausdem Leben schied. Am 7. Mai „geschah die feierliche Bei-setzung in die (!) Kirche," wobei eine Parentation gehaltenund gesungen wurde: Jesus meine Zuversicht, und- Auf-erstehen wirst du. — Indem v. Rhein noch die oben referirten,von ihm so gut wie möglich zusammengebrachten Datenaus ihrem Leben hinzufügte, bezeugt er sowohl ihren Wittwen-stand wie das NichtVorhandensein von Jntestat-Erben. AlsBegräbnißort aber wird bezeichnet: „Golmitz, in der (!)„v. Oertzen'schen Erbbegräbnis. Der Leichnam liegt in„einem doppelten Sarge zwischen Vater und Mutter;" ihrgeschäftlicher Beirath, ein Hoffiskal Stabbert, hatte es miteinem Rosen- und Myrthenbouquet geschmückt — als viel-leicht einzigem Zierrath für die letzte ihres Namens indiesem Aste.
Was heute als Ruhestätte der Vereinigten gilt, ist eingemauertes Gewölbe über der Erde neben der Kirche; weitereSärge sind nicht mehr vorhanden. Unter dem „südlichenChor" soll ein „Herr H. E. v. Oertzen" begraben sein, sagtder Pastor v. Rhein gelegentlich seiner Aufzeichnungen überdie mit seiner Stammtafel-Errichtung (s. S. 5) in Ver-bindung stehende Renovation der Kirche von 1718; es istalso der Präsident Hans Ernst (si 1734) gemeint, der Groß-vater der v. Callenberg. Und dabei läßt derselbe Gewährs-mann außer der allerdings zu Golmitz verbliebenen Leiche