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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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124 Stargardische Linie.

v Oertzen. Zu Sperrenwalde am 23. December 1788 hatsie den entscheidenden Schritt gethan, zu Erben ihre beidenTöchter, Wittwe des Etatsministers v. Hagen und unsereWilhelmine Marie (!) Eleonore eingesetzt. Für letzterehat sie ausdrücklich vollkommene Freiheit von der Bestim-mung von deren Gemahl ausbedungen, dem Rcichsgrafenv. Callenberg, unter der eigenthümlichen Begründung, daßjene ihre Tochterdurch ihren Assistenten zu Schließungeiner nachtheiligen Ehestiftung verleitet" worden sei.So verkürzt und unbestimmt die hiermit gegebene Kundeauch vorliegt, so lassen sich doch allerlei Beobachtungendaran knüpfen. Wie die ältere Tochter vermöge des frühenTodes ihres Gatten v. Hagen bald wieder einsam dastand,so hat die andere deutlich in manchen Spannungen zu ihremso hoch angesehenen Gemahl gestanden und demnach diegreise Mutter zur Vertrauten von Sorge und vielleichtThränen machen müssen. Ferner läßt sich nun nicht mehrbezweifeln, daß es mit dem sonst bestrittenen Namen Eleo-nore der Reichsgräfin v. Callenberg seine Richtigkeit habenmuß; wurde er ihr auch nicht in der Taufe beigelegt, somuß im Laufe ihres Lebens er doch ihr unantastbares Eigengeworden sein. Daß der zweite, Marianne, hier in Marieentstellt (gelegentlich, s. S. 128, sogar auf eine Cousineübertragen) wird und dazu noch eine Umstellung gegenWilhelmine erleidet! das alles sind untergeordnete Erschei-nungen. In ihrer eigentlichen Heimath Golmitz scheint sichmit außerordentlicher Zähigkeit die Tradition erhalten zuhaben, sie habe vornämlich Eleonore geheißen, und so kannman nicht umhin, den Namen wenigstens Probeweise für sieanzusetzen.

In den Erzählungen, welche wenigstens früher bei ihrennächsten übrig gebliebenen Blutsverwandten umliefen, imKittendorfer Hause, spielt eine angebliche Erbschaft von einerGräfin Callenberg her eine Rolle. Namentlich eine großeMenge Juwelen, welche erst lange nach der ErblasserinTode in einem versteckten Verschlage eines vergessenen Reise-wagens gefunden wurden, sollen zur Vertheilung gelangtsein und die Erinnerung an sie lebendig erhalten haben.Man hat indessen mehr als einen Grund (vgl. § 622),