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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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94 Stargardische Linie.

sichtlich gut informirt, obgleich hier die genaueren Jahres-angabcn fehlen; denn sie läßt ihn erst 1735 in den Grafen-stand erhoben werden: „da er sich mit Marie von Swaan, einer„Wittwe des Königl, dänischen Obristen von Friis vermählet„gehabt. Es entstand aber eine Uneinigkeit zwischen diesem„Ehepaar, weshalb seine Gemahlin auf eine Ehescheidung„antrug, so von dem Höchsten Gericht mit Bestrafung der-jenigen Advokaten, so diesen Proceß geführet hatten, zwar„verworfen, jedoch eine Trennung von Tisch und Bett„erlaubt wurde; worauf sie in der Folge zu Kopenhagen„unter dem Namen: Frau von Swaan lebte, er sich aber„in Holstein aufhielt." — Die Geschichte mit der dauerndenTrennung, aber nicht erkannter völliger Scheidung wirddas Charakteristische und auch Richtige an dieser Meldungsein. Beträchtlich frühere Quellen sind in dieser Hinsichtunvollständig, aber von Werth für die Feststellung des Zeit-punktes. Daß der Vorfall ziemlich bald nach der Hochzeitgespielt hat, ergiebt sich schon daraus, daß bereits im„Genealogischen Archivarius" für 1735 (S. 266) folgendeNachricht steht: „ Hierbeh merken wir zugleich Fol-gendes an: daß in der zwischen dem Kgl. Cammerherrn„Friderico Grafen von Oertzen und dessen Gemahlin bisher„geführten Proceß-Sache das Urtheil dahin ausgefallen,„daß die von der Frau Gräfin, als Jmplorantin, gesuchte..Ehescheidung abgeschlagen, die Leyderseitigen Uroonratorss„aber, weil sie diese Sache angenommen, jeder zu Erlegung„jvonj 100 Rthlr. Strafe condemnirt werden."

Das „Universal-Lexikon" (1740, s. oben und S. 28) hatdie Notiz in der Gestalt übernommen, daß sie den Vor-gang auf 6 Jahre hinter sich weist. — Nach diesem Sach-verhalt kann kein Zweifel bestehen, daß schon im Lausedes ersten Jahres der Ehe derartige Zwistigkeitcn zwischenden Gatten Platz griffen, welche ein weiteres Zusammen-leben unmöglich machten. Weitere Momente aus den dürftigenAndeutungen herausrathen zu wollen, möchte eine müssigeMühe sein; nur die Unbeerbtheit dieser und der zweitenEhe v. Oertzen's dürfte in Zusammenhang mit den jedenfallsweithin Aufsehen erregenden Vorgängen stehen.

Denn daß der Graf v. Oertzen überhaupt keine Nach-