84 Stargardische Linie.
Vatcr (Haus Ernst) sei nur der Merkwürdigkeit halberbemerkt.
Seine Vorbildung soll eine ausgewählte gewesen sein,indem man ihn die Universität beziehen ließ ff. SeinesVaters ziemlich früher Tod (er endete 1735, etwa 63 Jahrealt) machte ihn zum Erben von dessen Nachlaß; und obwohlseine Mutter Marie Agnes v. Blücher noch bis 1752 lebte,hat der junge Mann doch alsbald sich einen selbständigenHausstand geschaffen durch Verehclichung mit einer Dameaus einem gleichfalls vielbckanntcn Stargardischen Geschlechte.Es ist Sophie Auguste, Tochter des vom alten Herzog-tum Güstrow in das 1701 umgebildete FürstenthumMirow-Strelitz als erster Landrath hinübergenommcnenKarl v. Jasmund. Die Mutter^) Magdalenc Sibylle,geb. v. Petkum, erinnert durch ihren Namen nicht minderan jenen bedeutungsvollen Act, der eine dynastische Ab-zweigung unseres Fürstenhauses zur Folge hatte: ihr Vaterwar der Redigent des Hamburger Vergleiches und hat darinjedenfalls eine mindestens zweifclerrcgcndc Rolle gespielt,indem er nicht lange hernach von Herzog Adolf Friedrichzu Mirow ins Lager seiner Vettern nach Schwerin überging.
Trotzdem hat der Landrath v. Jasmund die Tochterdes nicht mit Glückwünschen Scheidenden heimgeführt; Fruchtihrer Ehe sind sämmtliche v. Jasmunds der späteren Ge-nerationen, indem Karl allein unter 3 Brüdern den Stammfortsetzte. Die einzige Tochter des ältesten: Botho Christophkennen wir (Bd. IV, S. 443 f.) als Stammmutter des ganzenv. Oertzen-Kotclower Hauses; von Adam Friedrich zu Trollen-
') So das sehr gut und wohl unmittelbar unterrichtete Universal-Lexikon. Die sich wiederholt in secundiiren Aufzeichnungen findendeNotiz, auch Henning Ernst I. habe studirt, scheint bei dessen frühbeginnender und ausschliesslicher Militärthätigkeit auf Verwechselungzu beruhen.
°) Vermählt am 19. Juli 1709, nach v. Hoiukhusen, dessen reich-liche, präcise und einander stützende Daten in dieser großen Personen-gruppe alles Vertrauen verdienen. Darum ist (s. die Uebersicht Bd. IV,S. 446) auch wohl an dem von ihm überlieferte» Heirathsjahre fürHenning Ernst ll. v. Oertzen festzuhalten, nicht nach Analogie vonHenning Leopold v. Oertzen und der v. Jasmund-Trollenhagen auchdie Heirath von deren Cousine in 1736 zu verlegen. Freilich würdesie dann dem Tode ihres Schwiegervaters ziemlich rasch gefolgt sein.