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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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80 Stargardische Linie.

v, Hagen mit einem Schwiegersohne versehen, der ihr eineStütze sein konnte, überließ die Wittwe v, Oertzen ihmsofort Ertrag und Grundrechte an der Besitzung zur Hälfte;die Wappen beider vereinigt bilden fortan das Gerichts-Siegcl, und in die Pacht theilte sich v. Hagen Namensseiner Gattin (Johanna Luise) mit deren Mutter. Diesewaltete nur als Vormünderin ihrer jüngeren Tochter Wil-helmine Marianne, bis auch diese (1775) in dem Grafenvon Callenberg einen Gemahl fand. Nun scheint sich dieMutter ganz von der Verwaltung zurückgezogen zu haben;aber den Wohnsitz behielt sie sich dort anscheinend vor; wiewir sahen, auf Sperrenwalde.

Ein paar Ereignisse, so dürftig ihr ganzer Zusammen-hang überliefert ist, liefern einen Beweis sowohl für ihrrüstiges, umständliche Reisen nicht scheuendes Temperament,als auch für die gute Ordnung ihrer Finanzen. Man wirdsogar sagen können, daß sie durch ungewöhnliche Specula-tionen ihr mobiles, demnach gewiß beträchtliches Vermögenzu vermehren suchte. Mitten in der Kriegszeit, am 19. April1759 lieh sie, die rings von Waffenlärm umgebene, 6900 Rthlr.auf Wechsel an einen Juden Meier aus. Die bekanntenMünz-Calamitäten, veranlaßt durch die Herstellung unter-werthigen Geldes in den Prägestätten Preußen's so gutwie der übrigen leidenden Staaten, brachte es mit sich, daßnur ein Theil der Summe in „Graumann'schen" Werthen warausbezahlt worden; hieraus ergab sich nachher die gerichtlicherörterte Streitfrage, ob obiger Betrag nur ein nominelleroder in wirklich guter Münze gezahlter sei. 1766 war dieSache an's Berliner Kammergericht gediehen, doch erfährtman nichts über den Hauptentscheid, also die eigentlicheNatur der Geldoperation. 1767 (19. März und 11. Sep-tember; zu Anfang des Jahres hatte sich die Generalin be-stimmt zu Golmitz aufgehalten) ergingen zwei anderweiteUrtheile, deren Beiläufigkeit sich sofort herausstellt. Hierhandelte es sich um eine Theilzahlung von 300 Rthlr.,welche Meier seiner Gläubigerin auf ihre Reise nach Düssel-dorf wollte nachgesandt haben, deren Empfang selbige aberin Abrede nahm. Sie sei vor Eintreffen der Zahlung überHannover nach Hamburg verreist, und die am letzteren Orte

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