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Stargardische Linie.
18.
Charlotte Amalie
(etwa 1683—1750).
Gem. (um 1705?): Köne Ernst v. Barnekow (f um 1740).Z 599. 6. XV.
In dem Helpter Erbvertrage von 1715 (Bd. III.,S. 350) werden zwei verheirathete Damen v. Barnekow,geb. v. Oertzen, aufgeführt: Ursula Marie und CharlotteAmalie. Letztere kommt (wie auch nicht die noch jüngereEleonore, desgl. die älteste Tochter zweiter Ehe, AnnaKatharine; vgl. S. 32) in den landläufigen Genealogiennicht vor, während Ursula Marie (allerdings M. Elisabethgenannt) ganz constant als Gattin des v. Barnekow ausWustrow behandelt wird, der actenmäßig Johann Otto hieß.— Wenn nun in den Pommerschen Quellen (s. v. Bohlen,wie Z 596 nachgewiesen) eine „Ursula Elisabeth" v. Oertzen-Lübbersdorf als Gattin des Köne Ernst v. Barnekowfigurirt, so könnte man die vergleichsweise bessere Orien-tirung hier vermuthen, die Charlotte Amalie dem JohannOtto (Otto Joachim bei v. Hoinkhusen) v. Barnekow zu-weisen und annehmen, hier zu Lande seien beide Paarezusammen geworfen worden. — Indessen die Nachricht beiv. Bohlen verräth schon durch die Namensgebung UrsulaElisabeth (statt Marie) einen Zusammenhang mit v. Hoink-husen selbst; und so thut man, wenigstens bis auf Weiteres,gewiß besser, des letzteren Nachrichten als im Ganzen richtigzu acceptiren und die Charlotte Amalie v. Oertzen mit KöneErnst v. Barnekow ein Paar bilden zu lassen.
Allerdings würde so die Frau als die jüngere, der Mannder ältere unter denjenigen Geschwistern sich stellen, welchedie Doppelpaare hergaben. Denn Köne Ernst war Brudervon Johann Otto v. Barnekow, mithin wie dieser derSohn (und zwar der mittlere, nach Franz Jürgen) ErichJoachim's mit einer v. Tepling aus dem Meklenburg-Stre-litzischen. Nicht kinderlos wie das Wustrower Paar, habenKöne Ernst und Charlotte Amalie den Stamm ihres Hausesfortgesetzt. Und zwar zugleich als Besitzer des Stammgutes