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6,[1] (1891) A. Des Hauses Jung-Helpte (auch dänischen Astes, insbesondere des Hauses Kittendorf) neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart ; B. Rückblick
Entstehung
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Jüngeres Hans Helpte. 19

soviel hervorgehoben werden, daß Hans Ernst v. Oertzensicher eine akademische Vorbildung in der Rechtswissenschafthinter sich gehabt haben muß, daß ohne eine solche auchdie Abtretung von Golmitz e. p. durch seinen Vater anihn schwerlich den Erfolg gehabt haben würde, ihn, denNeuling im Lande, auf die Bank der höchsten localenRechts-Jnstanz zu bringen.

Auch seine weitere und, wie es scheint, unmittelbar(ohne vorherige Bekleidung eines Raths-Postens) erfolgteBeförderung zum Vorsitz in einer Verwaltungsbehörde,welche einen erst kürzlich für Brandenburg gewonnenen undseinen Revcnücn nach äußerst wcrthvollen Landstrich untersich hatte, spricht für eine sorgfältige Ausbildung, zu welchersich angeborenes beamtliches Talent gesellt haben muß. Noch171S, beim Theilungsvertrage über den väterlichen Nachlaß,bekleidet er sein Amt in der Ukermark, dürfte also, wie esauch sein Alter von damals erst 45 Jahren voraussetzenläßt, erst hernach in das Halberstädtcr Kollegium berufensein. Leider ist eine durchgreifende Prüfung der einschla-genden Acten wenigstens im Berliner Staatsarchive fürFeststellung seiner dortigen Funktionen, ja selbst für derenConstatirung überhaupt, gänzlich erfolglos geblieben. Manmuß es dahingestellt sein lassen, ob dieser vollständigeMangel an amtlicher Bestätigung für die sonst sehr wahr-scheinlichen Angaben des citirten Genealogen ihren Grundhaben in dennoch nicht ganz correcter Information desletzteren, oder ob nur die noch nicht ausreichende Bearbeitungnoch ungehobenen Materials einstweilen hinderlich ist. Sovieldürfte feststehen, daß Hans Ernst v. Oertzen keine unbe-deutende Stellung in der Preußischen Hierarchie eingenommenat. Es ist doch zu beachten, daß er während der Periodees strengen aber gerechten Friedrich Wilhelm I. gedient-)at, wie denn auch v. Oertzen's beide Söhne in dem Licblings-gcbilde dieses Königs sich wieder finden werden: in dessen-Armee. Die näheren Lebensdatcn sind von dem Sitze derspäteren amtlichen Thätigkeit v. Oertzen's aus (Halberstadt)nicht zu bestimmen; auch die Golmitzer Kirchenregisterbeginnen erst nach dem siebenjährigen Kriege.

Zugleich als Zeugniß, daß es mit seiner Halberstädter

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