Jüngeres Haus Helpte. 13
sonstigen praktischen Rücksichten nicht einmal die augen-scheinlich der ersten Ehe angehörige Tochter vorweg ge-nommen wurde; vielmehr stellen wir, obwohl auch die5 Söhne genannter Ehe jünger sind als ein Theil ihrerVollschwcstern, diese wie ihre obige Halbschwester dochsämmtlich hintendrcin. Daß bei Ausmachung von derReihenfolge unter sich der Erbvertrag über Henning'sNachlaß vom 11. August 1715^) maßgebend sein mußte,versteht sich von selbst. Ein Gleiches gilt von den Vor-namen der sämmtlichen Töchter. Es ist immerhin möglich,daß in deren Anwendung sich im Laufe der Zeit mißbräuch-liche Aenderungen herausgebildet hatten. Bei der unmittel-baren Beziehung jedoch, welche das Document zu den Per-sönlichkeiten selbst hat, kann man doch höchstens in dieserRichtung Zweifel geltend machen auf Grund der sonst soverdienten Meklenburgischen Genealogen: v. Hoinkhusen unddessen Nachfolger. Es wird sich zeigen, daß dieselben ver-schiedene Kinder des Hauses Helpte-Lübbersdorf gar nichtkennen; wie viel weniger absolutes Vertrauen werden siein Rücksicht auf Reihenfolge und abweichende Namensformenverdienen.
7.
Haus Ernst
(etwa 1670) — 1730.
Gem. (1693?): Venedicta Lucie v. Schwicheld(j- vor 1700?).Z. 586. E. XV.
Es ist unzweifelhaft der älteste Sohn, nicht aber daserste Kind des Hauses Hclptc-Golmitz. Wie oben (S. 12)auseinandergesetzt, ging ihm nicht bloß eine Tochter (Z 591)aus seines Vaters erster Ehe mit der v. Genzkow der Zeitnach voraus, sondern auch dessen Cousine und zweite Gattin,Katharine Marie v. Oertzen aus dem Hause Grammcrtin,
0 Wegen des Datums mag hier der zufällige Umstand angemerktsein, daß eine Woche später das Ableben Georg Henning's stattfand,des Gründers der Ratteh-Lausihcr Linien.