Jüngeres Hans Helpte. 7
Umzäunung gestanden zu haben, welche auch ein Thor undThüren aufwies. Außerhalb des Hofes stand noch einHaus mit 5 Gebinden und einem zugehörigen. Bäumetragenden Platze. — Von den zugehörigen Klcinwirths-Stellen besaßen 2 „Baustellen" noch die Inhaber, zweiandere lagen wüst, ebenso 3 Kossätcnstellcn, während einesolche besetzt war.
Vom Hofacker war die Hälfte mit Haidekraut ver-wachsen. Seine und der ganzen Wirthschaft Taxirung mußbei Seite gelassen werden; bemcrkenswerth dürfte nur nochsein, daß „geringe Weide und Wicsenwachs" constatirt wurdend in Folge dessen nur auf 300 Schafe, 30 Haupt Rind-vieh gerechnet werden konnte.
So das Ergebniß der am 14. und 15. November 1671vorgenommenen commissarischen Untersuchung. Sie stellteden Werth des Gutes auf etwa 12,000 st. fest, niedrigerals der v. Zepelin'sche Antheil zu Anfang des 17. Jahr-lhunderts behandelt worden war und höher als es mitDammerstorf zusammen nach v. Oertzen's Zeit ist verkauft^worden. Schon hieraus crgiebt sich, daß er zur Zeit einersinkenden Conjunctur mit der von seinem Stammsitz weitentfernten Liegenschaft sich hatte befassen müssen und nurzu gerne sie wird bald aufgegeben haben. Vor der ZeitMeiner Erwerbung wurde die Gutspacht von den Gläubigern,Also Wohl ziemlich hoch, auf 700 st. veranschlagt. WendenMir uns zu einer Betrachtung des Capitals, welches er aufWen Erwerb verwandt hatte, und das noch erheblich erhöhtMvurde durch den Verlust von Forderungen, welche er ausdem Concurse aufgekauft hatte, aber in Folge von Prio-ritäts-Verschiebungcn hinter die Höhe des von ihm selbstGezahlten Kaufpreises gesetzt sehen mußte. Es gehört dazu(vgl. Fromm a. a. O.) ein Rückblick auf die Geschichtel^cs Gutes unter der auf ihm aussterbenden Linie derv. Zepelin, zu welcher v. Oertzen's Mutter gehörte.
Deren Vater Verend v. Zepelin befand sich bereitsseit 1603 außer Besitz von Gnewitz. Nach seinem Ablebentraten zu Antoni 1613 seine Gläubiger auf dem Gute zu-sammen, vereinbarten sich mit der Wittwe, geb. v. Budde,über dessen Werth auf 12,000 st. und ließen sich von ihr