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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
Entstehung
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Aeltcres Haus Helpte.

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28. April 1702 (Conseils) kaufte v. Naven von seinein SchwagerVictor v. Genzkoiv alle dessen Rechte au dem Gute Dewitz.Zlber schon im I. 1703 starb Reimar Otto v. Raven undhinterließ seiner Wittwe einen Sohn Hans Christoph v. Raden,welcher später ans Gr. Lukow erscheint, und zwei Töchter IlseMarie und Dorothea Elisabeth, von denen bei Leppin weiternicht die Rede ist.

Am 6. Dec. 1703 kaufte „Frau Catharine Christine v.„Genzkow, seligen Neimar Otto v. Raveu's Eheliebste, für sich„und in Vormundschaft ihrer Kinder, von ihrer Schwester der„Frau Majorin v. Vogelsang", welche ungefähr zu gleicherZeit auch Wittwe geworden war, „in Vormundschaft ihrer„Kinder, deren durch Permutation von dem Herzoge erwor-„beue 4^ Hufen in Leppin für 1000 Thaler".

Katharine Christine v. Genzkow blieb nicht langeWittwe. Wahrscheinlich im Anfange des I. 1705, da am 7.Februar 1705 mit ihren Kindern erster Ehe ein Vergleich ge-schlossen ward, heirathete sie den dänischen Major, späternOberstlieutenant Hans Felix v. Oertzen, Sohn erster Ehedes Oberstlieutenants Georg Henning ans Hörne, Bagenz undLanbSdorf, wieder, welcher nun das Gut Leppin mit seinerFrau besaß. Aber auch diese Ehe hatte keine lange Dauer.Schon am 7. Juni 1707 starb Katharine Christine v. Genzkowund hinterließ aus dieser zweiten Ehe einen Sohn Georg Hen-ning v. Oertzen.

HanS Felix v. Oertzen erbte durch Testament von seinerFrau das Gut Leppin, welches seitdem bei der Familie v.Oertzen geblieben ist. Katharine Christine hatte ein strengevcrclausulirtes Testament gemacht und eigenhändig geschrieben,nach welchem ihre Kinder erster Ehe ans ihrem Nachlasse1500 Thaler haben und die Mobilicn getheilt werden sollten.Leider ist das Testament nicht mehr erhalten. Am 16. Jan.>708 ward zwischen Hans Felix v. Oertzen und Werner v.Raven ans Gr. Lnckow, Bruder des Otto Reimar v. Naven undVormund der Kinder desselben, ein Vergleich geschlossen unddas Mobiliar getheilt. HanS Felix v. Oertzen sagte bei dieserGelegenheit, daß er nicht Erbe seiner Frau, sondern „bloßer