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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Meklenburgische Linie.

I. 1643 wird berichtet, dasdie Hufen von Gerdes Hagenwüst lagen und das Gut gänzlich ruinirt war, so daßnicht so viel aufkam, um das Dienstvolk zu unterhalten".Ravensberg wird noch im I. 1659 alswüstes Dorf"aufgeführt.

Unter solchen Umständen konnte die Wittwe keine Fort-schritte machen und sich kaum halten. Am 29. Nov. 1642lieh sie von Johann Sibrand zu Rostock 699 Gulden undsetzte ihm dafür die 17,999 Gulden zu Pfande, welcheihrseliger Junker mit väterlichem Conseils 1615" oder vielmehrdessen Nater in Westenbrügge geliehen hatte; vgl. Jaspar II.und Sophie vermählte v. Bibow. Jnvocavit 1644 war siedem Wismarschen Burgemeister Dr. Arnold Böddeker ausAnleihen und rückständigen Zinsen 1159 Gulden schuldig,welche sie ihm in ihrem in den Gütern GerdsShagen,Clansdorf, Westenbrügge und sonst stehenden Vermögenverschrieb. Am 16. Jan. 1646 lieh sie (in Herrn LandrathsDavid Raben Herberge zu Schwerin") von ihres ManneS-bruderö Schwiegersohn Hans Heinrich v. Bülow auf Holdorf4999 Gulden zur Abtragung der durch ihren Sohn Jasparim I. 1649 von Hans Christoph v. Gera angeliehene»Summe mit rückständigen Zinsen unter gleicher Verschreibung.Autonii 1647 lieh sie wieder von Dr. Arnold Böddeker 559Gulden unter gleicher Verschreibung. Im Sept. 1651 liehsie von dem Professor Joachim Stockmann zu Rostock 499 !Gulden und verschrieb demselben, zu den 699 Gulden, welche ^dieser an rückständigemTischgelde" für ihren Sohn Jasparnoch zu fordern hatte, jetzt 1999 Gulden zinstragend in den !Gütern. So gerieth sie immer tiefer in Schulden, ohne oft sMittel zu haben, die Zinsen zahlen zu können.

Doch diese Summen reichten zur Bestreitung des Noth-wendigen nicht aus. Die v. Oertzenschen Crben mußten da-her seitdem I. 1659 den Hauptgläubigern Jürgen Rappenund Johann Balcken daswüste Dorf Ravensberg" ab-treten, welches diesen auch gerichtlich adjudicirt und von ihnen zam 12. Jan. 1659 gemnthet ward; jedoch brachte Joachimv. Oertzen auf Roggow das Gut im I. 1682 an die v.