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3 (1866) Vom Jahre 1600 bis zum Jahre 1725
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Meklenburgische Linie.

7000 Gulden, seine beiden Söhne aber sein sämmtliches übrigesVermögen erben sollten; in Grundlage dieses Vertrages er-richtete er am 3. Jan. 1616 sein Testament. Bald darauf,im I. 1616, starb in frühen Jahren seines ältern SohnesJürgen Frau. Der Vater Jaspar ward aber sehr alt. Er starbin der ersten Hälfte des I. 1618 und nur wenige Tage nachihm sein älterer Sohn Jürgen. So fiel denn auf Sivert diegroße Last der ganzen weitschichtigen Verwaltung des großenväterlichen Vermögens, die Auseinandersetzung mit seinen Ge-schwistern und die Vormundschaft für die unmündigen Kinderseines Bruders; jedoch suchte er bald die Ablösung des AmtesNeukloster zu erreichen, welches seinem Bruder im I. 1615 auf6 Jahre verpfändet war, und erreichte diese auch im I. 1619.

Bald nach seines Vaters Tode setzte er sich mit denErben seines Bruders auseinander und schritt zur Theilungder Güter, welche den beiden Söhnen Jaspar's als Lehnserben und nach dessen Testament allein und ganz zugefallenwaren. Nachdem am 24. Oct 1618 gekavelt war, muthete erfür sich undin Vormundschaft der hinterlassenen drei un-mündigen Söhne seines auch seligen Bruders Jürgen", näm-lich Jaspar, Claus und Siegfried v. Oertzen, am 12. Ja».1619 bei dem Herzoge Adolph Friedrich und am 27. Januar1619 bei dem Herzoge Johann Albrecht die altväterlichenLehen und berichtete dabei, daßin der Theilung ihmSivert die Güter GerdeLhagen und Clausdorf, denUnmündigen aber die Güter Roggow und Gorow", alle mitZubehörnngen, zugefallen seien. Er behielt also nicht dasGut Gorow, das er bisher bewohnt hatte, und mußte mit denSöhnen seines Bruders tauschen. Er ward dadurch der Stifterdes jüngern Hauses Gerdeshagen, welches jedoch baldwieder erlosch. Seitdem seines Bruders jüngster Sohn Sivert,später auf Gnemern, mündig geworden war, wird er gewöhn-lich Sivert der ältere, auf Gerdeshagen, genannt.

Sivert suchte überhaupt seine Verhältnisse möglichst zuvereinfachen. Das der schwerinschen Linie zugehörende GutKl. Tessin war nach dem Aussterben des Hauses Kl. Tessingegen die Mitte des 16. Jahrh, an das Haus Gammelin ge