Hafts Kl. Tessin.
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Unmittelbar nach Segeband'ö Tochter war Hermann v.Kardorf im Besitze von Kl. Tessin, da nach dem Roßdienst-register von 1521 „llermon Usrekclorp tbo Imcltken Os88^n"2 Pferde zu stellen hatte. Wahrscheinlich hatten ihm die Her-zoge die Verwaltung des Gutes bis zur Erbanseinandersetzungübergeben. Aber schon im Anfange des I. 1523 war ClausHahn im Besitze von Kl. Tessin.
Bald darauf entstand über Segeband'ö Nachlaß Streit,indem die Brüder Jaspar und Lippold v. Oertzen auf RoggowAnsprüche an denselben machten und im I. 1526 wiederummit ihrem Schwager Mathias v. Bredow zu Kremmen inrechtliche Erörterung geriethen sEEtzDXXIIl, EELUXXIV). DasNähere ist nicht zu ermitteln gewesen.
Im I. 1535 werden noch „seFedsnilt vsn l)srt?.en„vrban ?u Uutkon im Noßdienstregister mit 2 Pferden
aufgeführt.
Um das Jahr 1510 wird aber Claus Hahn's Gemahlingestorben sein. Der Herzog Heinrich hatte schon vor 1545das Gut Kl. Tessin eingenommen, ohne Zweifel weil dieErbansprüche nicht klar waren. Im Landregister von 1545heißt es:
„Ampt Nibnitz. Scgebanth von Ortzen zu Lutken„Tessin, hat Hertzogk Heinrich ingenamen, der . . (?)„ist todt."
Claus Hahn hatte von seiner ersten Frau, der v. Oertzenvon Kl. Tessin, eine Tochter Anna, welche nicht alt gewordenzn sein scheint; er verheirathete sich zum zweiten Male' mitAnna Vieregge aus dem Hause Rossewitz.
Das Gut Kl. Tessin siel nach dem Tode der Erbtochteran die gammeliner Linie des Geschlechts von Oertzen.
Nach dem Tode der Erbtochter von Kl. Tessin siel dasGut au den Ritter Mathias v. Oertzen auf Wustrow von der> Linie Gammeliu. Bei den Erbtheilungen unter seineSöhne Joachim auf Wustrow, Vicke auf Gammelin und Ste-
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