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2,1 (1860) Vom Jahre 1400 bis zu den Jahren 1600 und 1700
Entstehung
Seite
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Schwcrinsche Linie.

Franz Carl v. Oertzcn hinterließ eine Wittwe, welcheihn über ein Vicrteljahrhundert überlebte, und zwei Töchter.Diese blieben nach ihres Mannes und Vaters Tode währendihres Lebens im ungestörten Besitze deö AllodialguteS Schossin.Im I. 1677 kaufte die Wittwe von dem Herzoge ein in demGute liegendes Bauergchöft, welches bisher zum Amte Wals-mühlen gehört hatte, nachdem sie schon seit dem Frühling desI. 1675 darüber verhandelt hatte. Am 16. Dec. 1693 machte„Margarethe Elisabeth Wittwe v. Oertzeu" ihr ausführlichesTestament in folgender Weise: nach ihrem Tode sollten zu-nächst ihre beiden Töchter das Gut behalten; wenn ihr Schwieger-sohn, der Lieutenant Hans Curd v. Halberstadt ihre beidenTöchter überleben würde, so sollte dieser das Gut erben, nachdessen Tode ihres Bruders Balthasar Gebhard Sohn, derOberscheuk Otto Christoph v. Halbcrstadt. Sie hatte großesGeld in das verwüstete Gut Schossin gesteckt und an Ehegeld,Morgengabe, Erbschaften und erhaltenen Schenkungen 16,891Gulden zugebracht, welche auf das Gut gewandt waren. Hiezuberechnete sie sich noch 16,891 Gulden, welche sie für rück-ständige Zinsen, Ankäufe zum Gute, Verbesserung desselben undAussteuer der Töchter durch ihr Geld zu fordern hatte, so daßdas Gut eigentlich ihr gehörte und daher bei der Familie v.Halberstadt blieb. Als im I. 1696 der General-Major v.Francke auf Bakendorf und Gammelin den Antheil MailandStephan's v. Oertzen an Nadelübbe, welcher an dessen Enkelinübergegangen war (vgl. Z. 33), von Johann Georg v. Scharf-fenberg reluiren wollte, intervenirte die „Frau Wittwe v.Oertzen„zu Schossin, um auch für sich und ihre Kinder" zu reluiren,und tritt in dieser Angelegenheit im I. 1696 häufig auf. Alsim I. 1696 allen Besitzern adeliger Güter befohlen ward, einVerzeichuiß ihrer Güter einzusenden und dabei zu berichten,wann und wie sie dieselben erlangt hätten, berichtete sie am26. Junii 1696, daß, da das Gut Schossin in die Allodialitätversetzt worden sei, Niemand anders als ihre Kinder undErben die Anwartschaft daran hätten. Nachdem am 24. März1698 über das Gut Nadelübbe von allen streitenden Partheienzu Schossin ein Vergleich geschlossen war, gab Margarethe