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Schwerinsche Linie.
Nach Stellans Tode gerieth „Magdalene v. Schach sel.„Stellans v. Oertzen hinterlassene Wittwe, und deren Mutter„Sophie, geb. von der Wische, („die alte Schacksche")", Wege»ihres Witthums mit den Brüdern Joachim und Vicke v,Oertzen in Streit, den die Juristen-Facultät zu Rostock aml2. Mai 1591 dahin entschied, daß die Lehnsfolger ihr ausdem Lehn 1000 Thaler Brantschatz, 500 Mark Vater- undMutter-Erbe, die Hälfte der von ihrem Manne hinterlassenenfahrenden Habe und den Werth der ihr ausgesetzten Kettenund Kleinodien folgen zu lassen und ihr eine Behausung oderdie Miethe dafür zu geben schuldig seien. Die Wittwe wirdnoch am 28. Dec. 1591, jedoch nicht weiter genannt.
In das Lehn Schossin folgte auf Stellan nach dessenTode sein Oheim Joachim v. Oertzen auf Wustrow.
Stellan v. Oertzen hatte einen Sohn, der jedoch in jungenJahren starb.
XII. 32. Stellans Sohn N.N.
27.
Anna.
1569—1591.
Z. 125. k. XI.
Stephan v. Oertzen auf Schossiu hatte aus seiner kurzenzweiten Ehe mit Armgard v. Platen eine Tochter Anna hinter-lassen, welche bei ihres Vaters Tode im I. 1569 unmündigwar. Sie wird in dem Vertrage vom 20. October 1591sELLLXVIj „Jungfer Anna v. Oertzen, seligen Stellans„Schwester", genannt. Weiter kommt sie nicht vor. — ImI. 1597 wird Anna v. Oertzen Wittwe des Volrath Sperling(wahrscheinlich aus Keetz) genannt; da sich aber der Vorname