Haus Stargard.
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8.
Hermann III., Knappe.
1409- 1413.
§. 82. v. VIII.
Im I. >409 hatten ClauS v. Oertzen und Hermann,Drewes und Vicke v. Oertzen das Schulzengericht zu Bar-gen öder f mit vier Hufen und aller Gerechtigkeit an die Jo-hannitcr-Comthnrei Nemerow pfandweise veräußert, um dafüreine Lampe und ein Licht vor dem Sacramente zu halten, undam 2. Febr. 1409 bestätigte der Herzog Ulrich von Meklen-burg-Stargard diese Veräußerung. In dieser Urkunde sCXXXVjist nun nicht klar und bestimmt zu lesen, daß Hermann, Dre-wes und Vicke Söhne oder Vettern von Claus v. Oertzen ge-wesen sein, d. h. es ist nicht gut mit Bestimmtheit zu ent-scheiden, ob in der Urkunde: „sincz 8Ü»8" oder: „mns veck-eieren" steht. Es hat jedoch viel Wahrscheinlichkeit für sich,daß sie „Söhne" („mne 8uns") des Claus v. Oertzen ge-wesen seien, und daß der Vater Clans v. Oertzen der Clans„der junge" war, der 1411—1434 zu Stargard wohnte undBargensdorf besaß. Wahrscheinlich waren Hermann, An-dreas und Vicke v. Oertzen die letzten Sprößlinge des HausesStargard, da dieses und dessen Güterbesitz nicht wieder er-wähnt wird. Hermann v. Oertzen wird noch einmal am1. Dec. 1413 als Zeuge bei einer Verschreibnng der Brüderv. Warburg genannt sCXXXIXj; vielleicht war diese Urkundenicht im I. 1413, sondern im I. 1430 ausgestellt. Andreasund Vicke v. Oertzen werden nicht weiter genannt. Und hie-mit scheint das Haus Stargard erloschen zu sein.