Druckschrift 
1 (1847) Vom Ursprunge des Geschlechts bis zum Jahre 1400
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

Haus Roggow. 55

durch welche das Kloster die Mühle zu Kl. Sprenz erwarb, wirdgesagt, daß die Verkäufer, die Knappen Barthold und Conradvon Duding, die Gewähr in die Hände des Ritters Hermannvon Oertzen und des Untcrvogts des Klosters, Namens Heinrich,geleistet hätten. Zwar wird in diesen Worten nicht ausdrücklichgesagt, daß Hermann von Oertzen Vogt deß Klosters gewesensei; aber daß er wichtige Rechtsverbindlichkeiten für das Klosterzu seinen Händen annahm und neben ihm ein Untervogt desKlosters genannt wird, zeugt dafür, daß er in einem hohemSchirmvcrhältnifsc zu dem Kloster stand! überdies treten vor demTitel eines Ritters in jenen Zeiten sehr häufig alle andern Würdcn-und Amtsbezeichnungen in den Hintergrund. Daher vermachteHermann von Oertzen auch späterhin durch sein Testament demKloster Dobcran 99 Mark zu Gcdächtnißfeicrn und Seelenmessenund knüpfte hiedurch auf lange Zeiten die hohem Interessen derFamilie an dieses berühmte Kloster, in welchem auch die Landes-herren aller Linien ihre Ruhestätte fanden.

So wirkte Hermann von Oertzen fast 39 Jahre lang ineiner sehr bewegten Zeit, welche für das Vaterland von dergrößten Bedeutung geworden ist. Da starb Heinrich der Löweam 21. Jan. 1329 zu Stcrnberg und hinterließ zwei minder-jährige Söhne, Albrecht und Johann, von denen der ältere anGeist eben so groß war, wie sein Vater an Tapferkeit, undwelcher schon in seiner Jugend ungewöhnliche Fähigkeiten ent-wickelte. Als Heinrich den Tod kommen sah, berief er seine langeerprobten Räthe nach Stcrnberg und übertrug ihnen nach frühernVorgängen^) die Vormundschaft für seine Kinder^), indem erdie nächsten Verwandten trotz der Familienverträge überging, wasohne Zweifel für die Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit der Rätheeinen sichern Beweis giebt. Diese Räthe waren die oben ge-nannten Landräthe und die Burgemcistcr und Nathmänner derResidenz- und Hansestädte Wismar und Rostock, welche im Ratheder Landcsfürsten Sitz und Stimme hatten, wie noch heute derBurgemcistcr von Rostock, und bis zum westphälischen Frieden

1) Ueber dir Vormundschaft für die Söhnt Heinrich Vonvins II. vgl. Jahrb. X,S. S flgd.

2Z Ueber die Vormundschaft vgl. Jahrb. VII, S. I flgd.