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1 (1847) Vom Ursprunge des Geschlechts bis zum Jahre 1400
Entstehung
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Stammväter.

so sehr begünstigte Franziskanerkloster zu Wismar. Das Lebenseines Bruders Dctwig, welcher als fürstlicher Rath auftritt, warmehr- friedlicher Natur.

Am 23. Oct. 1272 war Dietrich zu Rostock, als der FürstWaldcniar von Rostock einen Streit zwischen dem Kloster Doberanund dem Ritter Gerhard von Schnakenburg über das DorfSteinbcck schlichtete f Vif; wahrscheinlich vertrat er hier das KlosterDoberan.

In den trüben Tagen der Gefangenschaft des Fürsten Hein-rich des Pilgers verharrte er mit Festigkeit neben seinem BruderDetwig in der fürstlichen Residenz Wismar und wird mit dem-selben zwei Male genannt: am 1. Aug. 1279 sVIIIj und amII. Junii 1287 fXlj.

Nach der Heimkehr des fürstlichen Pilgers zog er sich, wohldurch viele herbe Erfahrungen in der langen, schweren Zeit ge-beugt, in die Stille des Landlebens zurück und sein Sohn Her-mann trat an seine Stelle als Rath des Fürsten und des Landes,in einer langen, segensreichen Wirksamkeit.

Doch die alte Kraft war noch nicht gebrochen? plötzlich er-scheint Dietrich von Ocrtzcn wieder in den Tagen der Noth alsFeldhauptmann auf dem kriegerischen Schauplatze. In denrasch emporblühcnden Hansestädten wucherte das Unkraut der Zwie-tracht; das Mißtrauen gegen die bevorrechteten Geschlechter, welcheauf den Rathsstühlen saßen und die einflußreichen Städte beherr-schend sich zu den Fürsten hielten, hatte die Gemüther der Bürgergewaltsam aufgeregt. Ehe sie jedoch ihren Feind im Innern,den Rath der Stadt, durch Umwälzungen niederwarfen, wagtensie sich an die äußern Feinde, die Fürsten. Wismar gab im I.1319 zuerst das Beispiel; die unruhige Bürgerschaft von Rostockhalf den Wismarancrn in Ausübung der Gewalt. Wismarward zwar durch Heinrich den Löwen bald gebändigt; aberRostock, dessen Rath den König Erich von Dänemark zum Schutz-Herrn ihres schwachen Fürsten Nicolaus des Kindes erwählt unddem Könige gehuldigt hatte, wies alle Stürme mit Kraft zurück.Da machte der Fürst Heinrich der Löwe von Meklcnburg, denwohl nach der Herrschaft Rostock gelüstete, gemeinschaftliche Sachemit Dänemark. Die Dänen hatten bei Warncmündc am rechten,