Druckschrift 
1 (1831)
Entstehung
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und blos der Pabst und der König waren im Allgemeinen,insbesondere aber ausgenommen : von Gcrlachs Seite —Graf Walram von Sponheim und die Genossen des fürErhaltung des öffentlichen Friedens gestifteten Wetteraucr-bundes, so wie sämmtliche Suffragane und Ministerialen 'des Erzstiftes; von Seite Wilhelms von Köln : der Her-zog Jan von Brabant und die zu Bewahrung des Land-friedens in den untern Rheingegenden geschlossene Ver-bündung; endlich von Seite Bocmunds von Trier: der .Herzog Wenzcslaus zu Luxemburg und die Landfrieden-genosseuschaft an der lotharing'schen Grenze. Diese An-strengungen zu Beschwichtigung von Leidenschaften, welcheer selbst so lange anregen und nähren geholfen, söhnteden Erzbischof Gerlach mit der öffentlichen Meinung,welche seither ihm nicht wenig gram gewesen, einigermaßenwieder aus, und viele neue nützliche Verbesserungen inder innern Verwaltung des Erzstiftes erwarben ihm denRuhm eines verständigen und wohlwollenden Fürsten zu-gleich.

Mehrere andere Bündnisse, wie z. B. das mit Würz-burg und Padcrborn, folgten. Der Abt von Corvey wardin besondern Schutz, der Markgraf Rudolf von Baden,genannt der Wecker, als Ministerieller aufgenommen; dieStadt Erfurt erhielt daS Münzrccht, und dafür die Zu-stcherung des Beistandes in dringenden Fällen; mit denVirncburgern trat der Erzbischof in freundliches Vernehmen.

Das Jahr darauf ( 1356) fand die große BegebenheitStatt, welche auf das germanische Staatsrecht und diepolitischen Schicksale der Nation einen so wichtigen Einflußgeäußert, und die Entscheidung der wichtigsten Fragen,so wie die Summe der Macht in die Hände von sieben Für-sten, oder den sogenannten Wählern, gelegt hat. Die erstenGrundlagen und Bestimmungen der goldenen BulleI. 19