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1 (1831)
Entstehung
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Steuer ebenfalls zu übernehmen und an dasselbe in dergehörigen Zeit pünktlich abzuführen.

Nach diesem löste Gerlach das Interdikt, welches eben-falls noch auf den Mainzern lastete, sicherte ihnen Schirm/gegen die Angriffe von Oppenheim, Bingen und anderen'Städten des Rhcingaues zu, und beruhigte jene dahin,daß das geistliche Gericht, welches seit Alters her in Mitteihrer Stadt bestanden, an keinen andern Ort verlegt wer-den sollte. Dies aber war im Jahre 1350 geschehen.

Im folgenden unterhielt er mit dem Pfalzgrafen Ru-dolf am Rhein allerlei geheimen Rathschlag, welcher zu-mal auf den Fall einer möglichen Erledigung des ReichesBezug hatte; Gerlach verhieß oem Fürsten zu dem Behufeseiner Wahl in diesem Fall die thatigste Mitwirkung, auchwenn die Stimmen auf andere Personen fallen sollten;in der Fastenzeit wohnte er dem Kongresse der Fürsten zuFrankfurt bei, und besuchte darauf den Pabst zu Avignon,um diesem in Person seine Hochachtung und Dankbarkeitfür die Beweise mehrjähriger Huld und Begünstigung zuüberwachen. Er ward sehr freundlich empfangen und be-wirthet, und kehrte, mit neuen Auszeichnungen und Pri-vilegien begabt, nach dem Vaterlande zurück.

Die Mainzer scheinen damals mit ihm bereits auf gu-tem Fuße gestanden zu seyn; verschiedene Urkunden zeugenhiefür, so wie für die besondere Sorgfalt, welche er auAusstattung und Erhaltung von Klöstern und Kirchen ver-wandt. Nach diesem finden wir, daß er Karln, als Königvon Böhmen, und dessen Hause, die ReichspfandschaftcuEger, Floß und Parkenstein nebst Zugehörde, für dieSumme von 40,000 M. Silbers slorentiner Gewicht, über-ließ, und Oppenheim und Odernheim, vom Reiche einstan das Erzstift Mainz ebenfalls pfandschaftlich überlassen,jenem erstern zurückstellte. In der Streitsache zwischen Gc-