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rard von Hünoldstein und dem Grafen Hans von Spon-heim entschied der König, als Richter hierüber angerufen,nach dem Gutachten Gcrlachs. Der Stand der Dingezwischen ihm und Heinrich von Virnebnrg war jedoch im-mer noch der alte, und alle Versuche zur Aussöhnungwaren ohne Erfolg geblieben. Ja der Provisor der Chur,Kuno von Falkenstein, hatte auf das bestimmteste erklärt,daß das Erzstift auch dann nicht den Umständen weichen,noch den Grafen von Nassau als Herrn anerkennen wür-de, wenn der rechtmäßige Erzbischof Heinrich seiner Rechtefreiwillig sich begeben sollte.
Der König zog also gegen Ende des Jahres 1353 selbstnach Mainz, einen Tag daselbst zu halten und den lang-wierigen Handel auf irgend eine Weise zu Ende zu brin-gen. Er foderte Falkenstein, der vielen willkührlichcn An-ordnungen willen, die dieser zu treffen für gut gefunden,vor sein Gericht, fand aber in dessen Persönlichkeit einenunerwarteten Widerstand und in dessen ganzem Wesen eineunbiegsame Festigkeit. Endlich fällte Karl den Spruch,daß Kuno des Verbrechens des Ungehorsams gegen dieMajestät sich schuldig gemacht nnd seine Stelle verwirkthabe; ferner, daß alle, welche es wagen würden, diesemwidersetzlichen und schnldbehafteten Vasallen anzuhängen,ihres Lebens und ihrer Güter verlustig gehen sollten. Dieschlimme ^age für Kuno mehrte sich durch die heftigenBeschwerden des Erzbischofs von Trier, welcher durch daSgewaltsame Tbun und Treiben des mainzischen Provisorssehr aufgebracht worden; es scheint auch, daß der alteErzbischof Heinrich, des langen Streites müde, in derletzten Zeit nicht besonders sich seiner Sache angenommenund der von Falkenstein das endliche Ergebniß der Wir-ren vorausgesehen habe. Sein ganzes Streben ging daherblos noch dahin, sich eine vortheilhafte Stellung bei dem