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1 (1831)
Entstehung
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suchten durch neue Dekrete von Zeit zu Zeit besonders denPunkt zu umgehen, welcher die Gemeinschaft der Stadt-gütcr betraf. Der Erzbischof Balduin endlich schaffte dieKonvention selber in ihren wesentlichsten Theilen ab.

Um die Domherren sich geneigt zu machen und eine An-stalt, deren ursprünglicher Zweck sich allmahlig überlebthatte, zu nützlichern Aufgaben zu verwenden, ließ Diethcrim Jahre 1304 die reiche Kirche St. Martin zu Wesel ein-gehen, und vertheilte die Einkünfte derselben, mit Zustim-mung der Patronatsherren und des Erzdiakons, an siebenMitglieder seines Kapitels. Diesem gab er auch sonst wohlheilsame Gesetze und Lebcnsregeln, welche später auchschriftlich aufbewahrt worden sind.

Das folgende Jahr fanden neue Irrungen zu Trier statt,veranlaßt durch Fehden der Bürger mit Richard von Dünaund Johann Prndon, darin viele der Thcilnehmer gefan-gen genommen murden. Es scheint jedoch, so viel aus denetwas verworrenen Akten über diesen Handel hervorgeht,daß der Erzbischof die Sache der Bürger vertreten undgegen die Angreifer sie geschirmt habe; ein neuer Vertragregelte die wechselseitigen Verbindlichkeiten und Hülfelei-stnngen. Diethcr nahm, gegen das Spätjahr, die Grafenvon Luxemburg als Vermittler an und am ersten Tagenach St. Dionys kam zu Münstermainfeld der Endvergleichzu Stande.

Kaum war diese Verlegenheit beseitigt, als eine neuevon Seite der Koblenzer ausbrach. Übertriebene Zölle undunerschwingliche Abgaben reizten hier zur Erbitterung; dieStadt fiel förmlichvom Ansehen Diethers ab. Dieser säumtenicht, sondern rückte mit einem Haufen von fünfhundertReitern und zahlreichen Banden von Söldnern vorKoblenzund umschloß und belagerte es heftig. Allein die Fehdeverursachte dem Erzbischof so viele Kosten und stürzte ihn,