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1 (1831)
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der von Sachsen in eigener Person und nahm an derSprache und an dem Gerichte der Fürsten Theil.««

Der König ließ sich darauf also aus mit zorngrimmcrMiene, die den Marschall erbeben machte : »Wer den Bi-schof von Mainz, den unreinen Pfaffen, mit solchen Kin-dern walten ließ, der war allzugut und ließ die Kinderallzubald fliegen. Der Markgraf Hermann sollte die Sacheeher gewidcrt haben, und er wäre eines bessern Diensteswürdig gewesen; doch sey zu Wien ihm allzuviel geschmei-chelt worden. Der von Sachsen sey so hohem Muth nochallzu ungcwachsen, als daß er das Reich so heftig ange-griffen. Doch wisse er, der König, wohl, daß der Herzogvon Österreich sein Oheim, und darum würde er es ihmnicht so sehr entgelten, was er auch wider ihn unternäh-me. Der König Wenzeslaus von Böhmen hätte das wohlvermieden zu thun, was er nun unternommen, so dieVogtei über Meißen ihm als Pfand für die Heirath derJutta mit Ruprecht übergeben worden wäre; manch un-getreues Wort und manch bittere Galle sey aus diesemböhmischen Mund und Herzen wohl ehedem gegen denBruder seines Weibes ergangen, aber auch dieser Seitswerde die Rache einst noch einkehren. Bald aber kehrte derKönig den Hauptstachel seines zürnenden Witzes von Neuemwider Gebhard. »Wie? — fuhr er fort — der Bischofvon Mainz, und fürstliche Ehr, wie reimt sich wohl dieszusammen? Ist doch noch nie ein unlauterer Pfaffe gewe-sen, denn dieser Gebhard. Simonie und Menschenmordkostet ihn und seine Genossen nichts, wenn sie nur Bis-thümer damit sich erwerben können. Aber ich gedenk' eSnoch wohl zu schaffen, daß jener aus seiner Würde ver-stoßen wird. Er leidet an so manchen Gebrechen, daß,wenn diese offenbar und zu des Pabstes Ohren kommenwerden, sie ihn fällen sollen. Blutschande und MeineidI. 14