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Nunmehr eröffnete das Gericht seine Arbeiten und derChurfürst von Sachsen trat als Kläger wider Adolf auf.Um einen Schein des Anstandes zu retten, ließ man eineArt Vorladung ergehen, welche dreimal wiederholt wurde.Der König verwarf das Gericht und die Vorladung mitstolzem Ernst und bezeichnete beide für aufrührerisch. Daerklärten die Fürsten einstimmig den Nassauer der Klageeingeständig und des Thrones verlustig. Die einzelnenKlagcpunktc aber lauteten, wie folgt :
1. Adolf handelte durch Annahme der Substdien von K.Eduard von England seiner Würde, als römischerKönig, zuwider;
2. trotz der Annahme dieser Gelder leistete er jenem Mo-narchen gleichwohl die versprochene Hülfe nicht, undverletzte also seine königliche Würde noch einmal durchNichterfüllung eines feierlichen Versprechens;
3. er nothzüchtigte geistliche und weltliche Jungfrauen,und verwüstete und plünderte Kirchen;
4. er brach fast alle seine urkundlichen Versprechen, zu-mal aber die dem Könige von Böhmen gegebenen;
5. er nahm Bestechungen an;
ß. er veräußerte mehr Güter des Reiches, als er dem-selben erwarb;
7. er befolgte den Rath der Churfürsten nicht, sondernimmer den von geringen Personen;
8. er handhabte weder den Landfrieden, noch sorgte erfür die Sicherheit der Straßen;
9. durch den Umstand, daß er auf die an ihn ergange-nen Ladungen nicht erschien, war er meineidig ge-worden.
Zu diesen, sowohl in der Art der Aufeinanderfolge, alsdem Inhalt nach, merkwürdigen Vorwürfen, welche Ot-tokar von Hornccks Fortsetzet mit naiver Breite aufzählt.