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fügt Eberndorfer von Hasselbach noch einige andere, höchstseltsame, nämlich :
Adolf ließ falsche Münze schlagen; er stand in der Re-gel erst nach nenn Uhr ans, und hörte alsdann erst eineMesse; ferner ließ er einen Priester enthaupten, und be-raubte geistliche Personen ihres Eigenthums.
Also waren die Akten beschaffen, nach welchen eine Ver-sammlung von Vasallen ihren König entsetzte, von demsie selbst behauptete, er sey auf eine, den geistlichen undweltlichen Gesetzen gemäße Art gewählt worden. Es be-dürfte wohl kaum der Mühe, welche einer der neuern Bio-graphen Adolfs von Nassau sich gab, diese Punkte hintereinander zu widerlegen. (>) Auf die gründlichste Weise je-doch, sowohl vom historischen als staatsrechtlichen Stand-punkte betrachtet, hat der berühmte Publizist und Ge-schichtskundige Gundling das Frevelhafte, Ungereimteund Ungesetzliche des zu Mainz begangenen Staatsstreichesdargethan. (')
(') Muth. 120 — 124. Bei dem dritten Punkte, wegen Belei-digung jungfräulicher Ehre und der in Meißen, wenn auchnicht selbst veranlaßten, doch geduldeten Ercesse. hält die Apo-logie des Herrn Professors nicht völlig Stich. Allein das warkein Grund zu einer Absetzung, sonst hätten die Kronen vie-ler Kaiser und Könige vor und nach Adolf ebenfalls wankenmüssen.
(') In der Dissertation 6e ^(Znlplio lVsssovio Ilom. klage insustsclaxosito. Wir geben diese höchst selten gewordene Schrift inden Beilagen.