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folge ausschließenden Todtheilungen zwischen dem Land-grafen Albrecht und seinem Bruder, dem Vater FriedrichTutas, vorher gegangen war.
«Drittens hatten sich die jungen Markgrafen durch dieeigenmächtige Besitznahme jener Vcrlassenschaft nach demUrtheile Vieler der Erbfolge unwürdig gemacht, und auchihr Benehmen gegen den, obwohl unnatürlich feindlichenVater hatte doch manche Gemüther, welchen die Pflichtkindlicher Ehrfurcht über Alles galt, gegen sie eingenommen.
«Endlich geht aus dem Zeugnisse mehrerer Geschichtser-zahler hervor, daß Adolf, wenn auch die Vermehrungseiner Hausmacht im Hintergründe stand, doch jene Lan-der nicht eigenmächtig, sondern auf den Rath des geist-lichen Reichsprimas, auch nicht für sein Geschlecht (allein),sondern für das teutsche Reich in Besitz nahm, und denSchein des gesetzlichen Einschreitens für sich hatte.
»Aus diesen Gründen konnte die Besitznahme der ge-nannten Länder dem Kaiser nie zum Vorwurfe gemachtwerden, und es fehlte ihm auch nicht an der Hülfe vielerteutschen Fürsten zur Behauptung der Rechte des Reichsund seiner eigenen.« (')
Diese Gründe sind wohl hinreichend für die juristi-sche, nicht aber für die moralische Überzeugung, welcheselbst auf den Geschichtschreiber des Hauses und den Bio-graphen eines für ihn anziehenden und ihm persönlich theu-ren Helden ihren Einfluß siegreich äußert, welche in die ge-heimen Motive und Leidenschaften der Parteien dringt undder Staatskanzlci das vom Recht entlehnte Siegel zer-schneidet.
Von größerm Gewicht sind für ihn Gründe andererArt, welche ihre Kraft von genauerer Ansicht der Indivi-
(') Muth i. a. W>, S. SV - 9l.