Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
349
Einzelbild herunterladen
 

— .V>9 —

hin führenden Straßen, abschwören, auf alle Forderungenseiner Familie an dieses Haus verzichten, und ein Lvscgeldvon 1000 Goldguldcn bei Vermeidung neuer Haft, zusichern.Eine Reihe von Rechten und Nutzungen trat er ferner zuGnnsteu Nassm's ab, gab denselben frei, alle Wiltgcnsicin'schcPfandschaften einzulösen und alle seine Burgen zu öffnen;endlich erkannte er die Grafschaft selbst für ein Nassau'schcsLehen. Mit Hessen fand er noch besonders sich ab, undstellte diesem sowohl als dessen übrigen Verbündeten allerleiReverse auS'J.

In der Folge unternahm gleichwohl Johann von Sayn,genannt von Greiffcnstein, noch mehr als einen Akt, welcherdiesem Vergleiche widerstritt, namentlich zu Gunsten der Nun-kel; doch scheint es nicht, daß er deßhalb besonders angefoch-ten worden. Die Belchnungen dieser Familie mit Gütern,auf welche Graf Johann bereits die Investitur erhalten, hör-ten jedoch mit Anfang des sechSzchntcn Jahrhunderts auf.

Auch die Gancrben von Sclbach, welche vielen Wider-stand gegen die Lehensrcchte seines Hauses erhoben, wußteJohann, nachdem sie noch zuvor eine nutzlose Fehde erhoben,im Jahre 1599 zu Paaren zu treiben. Sie verhießen in demVergleich, welchen sie annehmen mußten, den Grafen fortanunverbrüchlichen Gehorsam. In dem gleichen Jahre tratJohann Burg und Stadt Hcrbvrn an Hessen als Pfandschaftfür 4999 Goldgnldcn ab, aus welchen Beweggründen, istnicht recht klar, vermuthlich weil er des Geldes bedürfte,auch vielleicht weil er wegen anderer Dinge, worin er in neuererZeit von dem Landgrafen unterstützt worden, demselben Ver-bindlichkeiten schuldete. Allein schon im Jahr 1Ü01 beeiltesich Heinrich von Nassau-Beilstein die Pfandschaft wiedereinzulösen.

-) Den 28. Juni tZöZ>