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gestimmt worden und den Vergleich, von welchem hier dieRede war, förmlich erkaufen mußte. Scldsi die Zahlung dervon Gottsried zugesicherten Pension mußte er übernehmenund überdieß durch eine eigene von tSN brabanlischc» Gold-gülden, bis zur Einsetzung Johanns in den Besitz von Blaukenberg aufbessern. Einige Zeit darauf ließ letztgenannter fürdiese Fahrrenten durch den Zoll zn Kaiserswerth, und ersassweise, im Fall einer Verpfandung desselben, durch jenen zuDüsseldorf, sich abfinden^). Hiefür und für die Ausichcruiig.die Bürger von Siegen niemals durch Zollerhohungen zu drsscken, sicherte der Gras seine völlige Uupartheisamkeil in demberühmten Erbstreite Wilhelms mit dem Herzog von Jüliehzu, wegen der Verpfandung des Kaiserwcrthcr Zolles. Spsslere Unterhandlungen und Uebereiukünftc mit den Herzogenvon Berg und J'ülich halten die diesfalsigen Verhaltnisse nochbestimmter geregelt.
Nicht dasselbe Glück, welches mit Johann I. bei Verfolgungder Hcinsberg'schen Erbansprüchc war, begleitete ihn auch in de>Wcsterburgcr - Fehde. Es ist höchst wahrscheinlich, daß eineBeleidigung des Stcrnerbunds, in welchen er bereits seit ei-uiger Zeit als besonders thätiges Mitglied getreten, dieselbehervorgerufen habe. Genug, Johann ward bei Gudendoru ge-schlagen und mit mehr als dreißig Rittern und Knechten ge-fangen Die Sieger führten ihn nach der Wcsterburg,wo er einige Wochen in ritterlicher Haft saß, bis derErzbischof Kuno und der Pfalzgraf Ruprecht für ihn sich verwendeten und gegen das starke Lösegeld von Gulden
endlich seine Ledigung erwirkten. Der größte Theil dieser
) Der so eben angedeutete Fall traf auch wirklich ein, und Nasfau-.Dillenbnrg zog noch lange von dem Düsseldorfer Zoll fürden Handel Siegens unzuberechnendc Vortheile.
") Die Lim bürg er Ebronik, wiewohl im Datnm irrend nndt5K7 statt t57w erv'blt das Ereignist.