der Hadamar'fchcn - und Beilsteiucr-Linic, den Titel: Herrzu Tillenberg (Dillcnburg). Früher nannte er sich oft:der jüngste, später, zur Unterscheidung von seinen Söhnengleichen Namens, der älteste oder der alte.
Eine seiner ersten Handlungen nach erreichter' Großjäh-rigkcit war die Fehde mit Gottfried zu Lvon und Heinsberg,wegen Ansprüchen von der Großmutter her auf die letztereHerrschaft. Nachdem die ältere Hcinsbergischc Linie mit demTode des Enkels von Gottfried I. schon erloschen war "),hatte Gottfried II. sich des Erbes bemächtigt, Blankcnbcrgjedoch, den eiiicn Theil desselben, an den Grafen Wilhelmvon Iülich und Berg verpfändet. Gegen solche Anmaßungund Verschleuderung verwahrte Johann sich nachdrücklich, aufsein Nähcrrccht gestützt und dieses auch nachdrücklich vor-anstellend. Gottfried verhieß ihm, von seinen Gründen über-führt, ferner nichts mehr zu veräußern oder zu verpfänden,ohne sechs Wochen zuvor ihm selbst es angetragen zu haben;eben so verstand er sich zu einer Jahrzahlung von ü00 Schild-guldcn, auf so lange , bis diese Verbindlichkeit durch eineRuudsummc von ävoo Gulden getilgt seyn würhe. Nachdemer so mit Gottfried in's Reine gekommen, fand er auch Mit-tel, den Grafen Wilhelm zu einem Vergleich zu zwingen,welcher noch größere Vortheile, als der so eben beschriebene,ihm gewährte. Der Graf von Iülich verzichtete auf fernereErwerbe von Parzellen der Hcinsbcrgischcn Vcrlassenschaftund verhieß, sich auf keinerlei Weise in die Händel zu mi-schen, welche etwa zwischen den beiden Anverwandten künf-tig noch entstehen dürften. Dagegen ließ auch Johann vonferneren Ansprüchen auf Blankenberg bis zum Zeitpunkte derWiederlosung dieser verpfändeten Herrschaft durch Gottfried,ab. Es scheint, daß Wilhelm durch überlegene Gründe, d. h.,durch Waffengewalt oder deren Androhung, zur Nachgiebigkeit
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