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thaten und unterließen, was ihnen gntdäuchte, und als sie mitJohann einst zusammentrafen, schalten sie ihn sogar, bei ent-standenem Wortwechsel, einen Lügner und schlugen ihn förm-lich. Hierauf Fehde, Raub und Brand zur Genugthuung;am meisten litten die „armen Leute," die gegenseitigen Unter-tcrthanen, bis man endlich auf ein Schiedgericht übereinkamund eine Anzahl Ritter Graf Dieterich von Loon als Rich-ter, Johanns Oheim aber, als Obmann wählte^-).
Was der Gräfin und ihrem Sohne einiges Gewicht wäh-rend dieser Irrungen gab und gegen den gewaltsamen Uebcr-muth der Heiger sie schützte, war das mit den Landgrafen vonHessen, Heinrich und Otto, schon ein Jahr zuvor geschlosseneBüuduiß. Es wurden durch dasselbe Adelheiden auf die ganzeDauer ihrer Vormundschaft hessische Schlösser geöffnet undhessisches Krigsvolk zu Hülfe gesandt, wogegen auch sie ihreBurgen den beide» Fürsten aufschloß und einen Antheil ander Beute ihnen sicherte.
Adelheid und Johann lösten diese und andere unheil-bringende Pfandschaftcn bald wieder ein. Aber wenn auch vondieser Seite her Ruhe ward, so kam doch des Schlimmen inMenge von mehr als einer andern her, wie bald naher dar-
') Vergleiche die Abhandlung Arnoldi's in den historischenDenkwürdigkeiten „Adelheid von V landen, Gräfin vonNassau und die Gancrben von Heigcr, Zur Geschichte
der Sitten, Rechte und Gewohnheiten des Mittclalters."Mir theilen die Schied-Urkunde in den Beilagen mit, da siein vielen Stellen höchst anziehende und für die Geschlechtsge-schichte nützliche Aufschlüsse über Stimmung, Geistesrichtung,Kulturstand und Lehensverhältnisse jener Zeit liefert. Was dieHeizer selbst betrifft, so starben sie schon im ra. Jahrhundert aus; wenige Trümmer nur noch verkünden die Spuren desberühmten Geschlechts und die Erinnerung hat sich blos durchein unbedeutendes Landstädtchen ans der Frankfnrterstrasie zwi-schen Dillenbnrq und Siegen bewahrt.II. 22