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von ihr mit dcm Verluste desselben und aller Ansprüche aufdie Verkaufssumme gestraft. Sie belehnte den ihr bcfrcundc-tcn Johann von Nassau Herr zu Mercnbcrg mit Sclbach,dieser selbst aber die Edlen dieses Namens mir dcm Gerichtim Grunde von Sclbach zu Burbach und Ncnnkirchen. FürHeinrich und seine Erben war demnach erst die Einleitungzum bezweckten Erwerbe gemacht und blos ein Theil der Ho-hcitsrcchte errungen. Allein einer späteren Icit war die völ-lige Verwirklichung des alten Lieblingsplancs vorbehalten,und nach endlosen heftigen Irrungen mit den edlen Geschlech-tern im mehrgcdachten Gerichte, brachte Heinrichs Nachfol-ger endlich doch seine Velchuung mit der Vogtci desselbenvon Seite der Chur-Pfalz, und den Besitz der Oberhcrr-lichkcit zuwege, obgleich es der Beschränkung nicht ausweichenkonnte, die Sapns mit in die Gemeinschaft desselben aufzu-nehmen.
Auf solche Weise entstand für das Haus Nassau diePfälzische Lehcnschaft. Ungewisser und dunkler ist" die Er-wcrbsart des Vicrherrn-Gcrichts oder der Grafschaft auf dcmEinrich. Der älteste vorhandene Lchcnbrief dafür hat seinDatum vom ersten Jahre des fünfzehnten Säknlnms.
Heinrich I. setzte seine Sorgfalt für Vermehrung dcsFa-miliengutcs auch nach diesen verwickelten Lehcnhandcln fort;außerdem wußte er seine Ehre jederzeit gegen Unbilden vonNachbarn und Vasallen kraftig zn wahren. Bitter hatte esder Herr von Westcrburg zu bereuen, daß er in die Verwal-tung der Nassan'schcn Beamten sich mengte, im Innern desWestcrwaldcs Unruhen anzettelte und sogar einen Vogt Hein-richs, welcher über erhobene Beschwerden mit ihm zu ver-handeln gekommen war, in gcfänglichc Haft nahm. DerGraf harte durch seinen jüngeren Sohn, den Domprobst Hein-rich zu Spcycr, die Sache zu vermitteln gesucht; allein wiesehr mußte er erstaune», als die Nachricht ihm zukam, dieserhabe die Rücksichten gegen das Familicn'nteresse so sehr außerII. " 2N