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2 (1832)
Entstehung
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als an Gefallen und Leibeigenen, meist durch Kauf von be-nachbarten Dynasten.

Besitzer von Dillcnburg, Beilstcin und Lvhnberg, sah Heinrichsich bald nun auch durch die wichtige Herrschaft Molsbergansehnlich bereichert, ein Gegenstand der stillen Wünsche undschlauthatigcn Eifersucht mehr als eines Nachbargcschlcchtcs.Es ist so ziemlich erwiesen, daß die Molsbcrge nut Nassauuud Dietz gemeinsamer Abstammung sich erfreut. Genau lassendie alten Gränzen jedoch sich nicht bestimmen. Sie besaßen zureigentlichen Herrschaft auch das Grafcngcricht oder die Frci-gcrichtsbarkcit über den Haigcrgau. In der Folge, als dieAemter erblich geworden, verblieb in ihrem Hause die Grafcn-würdc. Doch bequemten sie sich dazu, vermuthlich, um gegenden Andrang der Herren des Landes gesicherter zu seyn, ei-nen Theil von den Pfalzgrafen am Rhein zu Lehen zu neh-men; sie selbst unterbclchnren damit die Heigcr, Bicken undSclbachc. Das Schloß Molsbcrg, ihre Stammburg, sogar,ward dem Erzsiifte Köln als Erb- und Weiberlehen aufge-tragen. Dadurch bereiteten sie selbst unwissentlich ihrem Ge-schlechte nach hundert Jahren den Untergang. Ein Herr vonMolsberg, dessen übcrzartlichc Liebe zu einer schonen TochterVerdacht erregt, wurde von böswilligen Leuten bei den geist-lichen Gerichten förmlich der Blutschande angeklagt. WiderRecht und Brauch erklärte man, des Vaters Verbrechen auchan den schuldlosen Kindern bestrafend, das Lehen der Burgund Herrschaft Molsbcrg für verfallen. Mit geringer Baar-summe abgefunden, wanderten Georg und Hans, Gyso's Sohnund Vetter, in die Verbannung^). Trier blieb im Besitz der

5) Dagegen sagt Lro^ver (II. 2Z9) Nnlsder^um, eeledre et ve-tustum re^ione trunsrkenuna custrum, a (^.isone domino uere<sui»e5ivit, Oeor^iurn üliurn et doannein projiinfjunm, 9 n o r u »nintererat, j n 5 t 0 ^retio diinnvit, nliusfsue muneizii re«u«i in inseriere Nreekina et Zellerz ern^tionüniz n!>tinnit.