Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
301
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sage unverbrüchlichen Gehorsams gegen den rechtmäßigen Herrnin allen vorkommenden Fallen. Das, was die theilwcisc Lc-hcnsverbindung des genannten Geschlcchs mit den Meeren-bergen hemmend in den Weg gestellt, ward dnrch einen be-sondern Vertrag mit diesen gehoben,"). Die Mecrenbcrgc»ahmen eine Abfindsummc für die abgegebene Oberhcrrlichkeit.

Mit dem Dcrnbach'schcn Handel verschwanden anch dieletzten Keime der Zwietracht mit Hessen. Von nun an tra-ten nur sehr freundschaftliche Verhältnisse zwischen den Land-grafen und Hcinrich ein und erstreckten sich weit über die Le-bensdauer der Beiden; auch ward wegen des Schlosses Wallen-fels ein neuer Lchcnsverband zwischen Hessen und Nassau ge-stiftet.

Der Graf hatte jedoch nicht allein mit dem Adel, son-dern auch bisweilen mit den Städten verdrießliche Händel.Siegen, zumal, durch Handel und Gcwerbflciß blühend undstolz geworden, suchte dem lästigen Verhältniß zur Nassau-schen Herrschaft sich zu entziehen und strebte nach Uumittel-barkcit. Von Zeit zu Zeiten verweigerte es daher Stcucr-cntrichtung und veranlaßte dadurch gewaltsame Maaßregeln.Auch über Kaufhaus und Ohmgeld gab es mehr als eine Ir-rung. Hcinrich suchte durch Verwilliguug nützlicher Vorrechteihren guten Willen zu gewinnen. Von Interesse ist für denRechts- nnd Geschichtskundigen, daß er zuerst dieser Stadt daSSocsterrecht eingeräumt.

Die sämmlichen Passivlchen Heinrichs und die darübervorgenommenen Akte zu beschreiben, ist nicht unsere Absicht;wir bemerken daher blos, daß er sowohl mit Köln als mitWorms hinsichtlich derselben völlig übereinkam. Sonst abermehrte der Graf sein Erbgut noch durch viele andere Erwerbun-gen, außer der Dcrnbach'schcn, sowohl an Höfen und Gütern,

') v. -I. Samstag vor Michaelis t54o.