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Forderungen Heinrichs und Otto'S, der Brüder Johanns, zuschützen
Ein zweiter Vergleich ward über Driedorf abgeschlossen,d. h. über zwei Dritthcilc desselben, da Hessen den einenDritthcil bereits sich zugeeignet. Ruprecht und Anna wurdenmit jenen belehnt und machten sich verbindlich, sie so langenicht zu veräußern, bis das übrige von Hessen ebenfalls,durch Minne oder durch Recht, zurückerworben seyn würde.Beim Eintreten dieses Falles findet eine Theilung in zweigleiche Hälften statt. Im Falle einer Erneuerung der Fehdemit Hessen um Driedorf bleibt dieses parthcilos, so lange dieLandgrafschafr von ihm aus nicht angreift oder schädigt. Indem dritten, gcdenkbaren Falle, eines kinderlosen Absicrbcnsder beiden Gatten vor Rückgcwinn des hessischen Drittheils,erhält Johann die übrigen zwei zum voraus als Erbe. Die-ser Vergleich wurde zwar von beiden Theilen angenommen,aber keineswegs vollzogen. Die beharrliche Weigerung Hessensvon einer und die Unbercirwilligkcit Ruprechts und AnnenS vonder andern Seite trugen wohl gleiche Schuld daran. Dies mochteanch nachthcilig auf den Hauprvcrgleich zurückgewirkt haben.Johann, vermuthlich in Emicho's Namen, behauptete sich imBesitze des Nassau'schcn Hadamars fort; die Esierau scheintzwischen beiden Partheicn vertheilt gewesen zu seyn. Johannkommt in Urkunden auch, ferner »och als Mitbesitzer vonLaurenbnrg, vor.
Ruprecht zögerte, die gesctz- und vcrtragmaßigc Theilungder Hadamar'fchen Erbschaft vornehmen zu lassen. Sein Be-nehmen regte den alten, bittern Streit mit erneuerter Heftigkeit wieder an. Beide Grafen sahen sich nach Anhängernund Beschützern um und rüsteten sich, ihre Sache mit Nach-druck zu führen. Für Johann standen der Psalzgraf Ru-precht, die Grafen Wilhelm, Eberhard und Dietcrich zu Katzen-
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