Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
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Auch in der Herrschaft zu Wcstcrwald war Otto'sHerrschaft nicht ganz uneingeschränkt. Die Herren von We-sierburg, von ihm zu Vasallen angenommen, um ihrer gegendie qefürchtetcn Sayns und ihre zahlreiche Leibeigenen in denGerichten Emmcrichhain, Neukirch und Maricnbcrg zu ge-brauchen, schmälerten sein Ausehen darin bedeutend, da ihnenmancherlei Rechte und Gefalle, zur Belohuung für verschie-dene Dienstleistungen, eingeräumt werden mußten. Es kamdurch die Versuche der Wesicrburgcr, den Bereich ihrer Be-fugnisse noch weiter auszudehnen, zu vielen unangenehmenBerührungen; in der gestellten Wahl zwischen Annahme derPfaudschaft oder des Lehens der Landbcdc erklärten sie sichfür letzteres. Ein Vergleich kam zu Stande und die Wcstcr-burgcr wie die Wicd-Runkcl erkannten sich von da an als Va-sallen Nassau's, wiewohl in einzelnen Zwischenräumen nochöfter Irrungen und Zwiste das gute Vernehmen störten.

Die Hauptgedanken bei Abschluß jenes Vergleiches wa-ren gegen Sayn gerichtet gewesen; ein Schutz- und Trutz-bänduiß gegen diese Familie hatte einen seiner vorzüglichstenPunkte gebildet. Besonders entrüstete Otto'n vielfach und tiefdas gewaltsame Wesen Graf Gottfrieds, welcher die eigenenLeibeigenen zu schädlichen Unternehmungen anfeuerte und zugleichjene der Nassau's zu verführen suchte. Im Verlaufe der Zeit er-lebten Letztere gleichwohl die Genugthuung, die LeibeigenenSavns eigenthümlich zu erhalten.

In dem Gebiete von Siegen gab es nicht minder häu-fige Veranlassungen zu bitterm Streite, zumal über die Jagd-rechte, welche Nassau im Sayn-Frcusburg'schcn und Sayn imNassau-Sicgcn'schen ausübten. Ueber Siegen selbst kam esmit den Sayns zu wirklicher Fehde, an welcher WalramTheil nahm, welche aber zuletzt, durch das Zuthun des Bi-schofs von Lüttich und des Grafen Otto von Geldern, ver-glichen ward und deren Resultat die Rückgabe Sicgcns an