Durch Reichthum einflußreich und von Seite Letztgenanntermit der Gerichtsbarkeit belehnt, erscheinen in Hcigcr und inScclbach die Edlen dieses Namens, in Ebersbach aber die vonNicken. Achnliche Beschränkungen Graf Otto's, wie die soeben ausgeführten, in andern Theilen ihres Erblandcs, werdenbei andern Anlässen auseinandergesetzt werden. Selbst in derMark Hadamar zeigten sie sich vielfältig, besonders in Folgefeindlicher Berührungen mit den Grafen vonDictz, welche erstspäter, durch den Vergleich Emicho's I. mit seinem EidamGerhard, endigten. Die von Dictz hatten beharrlich ihr Gra-scnrccht auf die Mark geltend zu machen gesucht, indem siees als von den alten Sayns aus die Sponhcimer, von diesenauf die neuen Sanus, sodann aber durch Hcurath auf sie ge-kommen, hinzustellen wußten.
Manche Verwicklungen brachte Otto'n und seinen Nach-kommen das Verhältniß Siegcns zum Erzstifte Köln, oderdie s. g. Kölnische Gemeinschaft. Es war nehmlich die Hälftejener Stadt von Heinrich dem Reichen in dem frommenRausch einer guten Stunde, an jenen Stuhl verschenkt wor-den. Da die Stadt durch Gcwcrbfleiß und Handel zu einemfür ihren Umfang bedeutenden Flor sich erhoben hatte, so mußteihr thcilwciser Vcrlnsi sehr schmerzen und es erzeugte sich na-türlich der Wunsch, auf irgend eine passende Weise, wennauchmir schweren Opfern, von der lästigen Theilnahme eines drit-ten an der väterlichen Erbschaft sich zu befreien. DieserWunsch ward jedoch nur langsam und thcilwcisc erfüllt. DerErzbischvf Kvnrad war den beiden Brüdern Walram undOtto, für allerlei geleistete Dienste Erkenntlichkeit schuldig,und hatte selbst über eine bestimmte Summe einen Brief aus-gestellt ; er entledigte sich seiner Verbindlichkeit durch Ucbcr-lasfung der Einkünfte, Jolle und Beden, so wie der Münzeund der Juden zu Siegen an sie, wiewohl nur pfandschaftlich;dagegen blieben seinem Stifte fortwährend andere Gefalle unddas Gericht. Doch war auf jeden Fall für die Nassauer