Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
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Aller Unwille gegen die Fürsten, Grafen/Herren, Ritterund Städte, welcher während des Kampfes gefaßt worden,wird gegenseitig abgelegt. Adolf übernimmt die von Dicthcrnwährend seiner Verwaltung des Erzsiiftcs gemachten Schul-den und die Gläubiger werden angewiesen, binnen Vicrtcl-jahrcsfrist sich zu stellen. Die Liauidirung desselben wird durcheine gemischte Kommission aus Räthen beider Fürsten besorgt.Der neue Churfürst weist seinem Vorgänger gleich nach Be-stätigung des Friedcnsvcrtragcs 5000 Gulden an und bis zugänzlicher Tilgung aller Schulden werden Stadt und SchloßZahnstein als Unterpfand verschrieben. Neun Städte dcsErz-siiftes und der Rhcingau unterzeichneten den Vertrag als Bür-gen; Adolf und das Domkapitel stellten Urkunden darüberin gehörige Form aus. Dicthcr, Adolf und Heinrich besie-gelten und beschworen ihn.

Volle Kraft erhielt jedoch der Vertrag erst zu Frankfurtauf einem Konvente von Fürsten, Edlen und Räthen, welcherzu dem Ende eigens angesagt und auch von dem päbstlichenLegaten besucht worden war und bei welchem das Gefolgederselben an die 500 Pferde zählte. Dicthcr von Jscnburgwiederholte die Bcthcuerung seiner freiwilligen Vcrzichtlcistungauf Chur und Erzstubl zu Gunsten des „würdigen HerrnAdolfs von Nassau, auf feierliche Weise, als aus dem Grundegeschehen, daß das Stift zu Mainz sammt Landen und Leu-ten einmal zu Ruhe kommen möge, und damit es ferner nichtzertrennt, gestört oder gar zergänglich werde." Mit freund-lichem Herzen dankte er „allen und jeglichen in der Gemeinefür die ihm erwiesenen Wohlthaten, lobclich und hoch, mitErbictung, dessen zu ewigen Tagen in gutem nicht zu ver-gessen, allzeit gnädig zu gedenken und günstig zu verschul-den. "

Damit auch nicht auf die entfernteste Weise ein Anscheinvon Zwang bei dem wichtigen, von Dicthcr gethanen Schrittehier vorgeworfen werden könne, so sprach Adolf noch an dem-