Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
212
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Sache wegen vertragen haben!" Darauf wies er ihm denBrief des Pfalzgrafen vor.

Als Diether ihn gelesen, rief er mit großer Gemüthsbe-wegung aus; „Fürwahr, das hätt' ich dem Friedrich meinLebtag nicht zugetraut; nun seh' ich wohl, daß ich hintergangenbin. Da aber dem so ist, und da ich sehe, daß der Pfalz-graf sich hinter mir mit euch vertragen will, so wollen wires lieber beide selbst thun!"

Wirklich verabredeten sie nunmehr einen Tag zu Icils-heim, zwischen Höchst und Hvchhcim. Landgraf Heinrich vonHessen spielte die Mittelsperson und entwarf den Vertrag,welcher von Beiden angenommen und zu Frankfurt nochmalsbestätigt wurde. Er enthielt folgendes:

Adolf von Nassau übernimmt es, Diethern von Jsenburgmit dem heiligen Vater auszusöhnen; er spricht von aller crz-bischöflichen Gerichtsbarkeit ihn los und verbürgt ihm die Ge-nehmigung des Pabstcs hiczu; ebenso verheißt er, sich bei demKaiser für seine und seiner Verbündeten Wiedereinsetzung indie alte Lchcnverhältnisse zu bemühen. Churfürst Friedrichvon der Pfalz, Landgraf Heinrich von Hessen, Graf Philippvon Katzencllnbogcn und sämmtliche Anhänger Diethcrs solle»vom Banne losgesprochen werden und die Geistlichen unter denletztem zum Genusse ihrer Pfründen wieder gelangen. Ge-nannte Fürsten geloben jedoch, den geschlossenen Frieden mit-anzunehmcn und die Gefangenen ans blose Urphcde loszu-lassen.

Alsbald nachdem dies geschehen, tritt Diether an Adolfdas ganze Erzbisthum Mainz und dessen Eigenthum, mit al-leiniger Ausnahme von Höchst, Steinheim und Dicburg, ab,freiwillig, aus eigener Bewegung, ohne Zwang und Furcht vonAußen. Sämmtliche Unterthanen werden von ihm des gc-schwvrncn Eides entbunden. Diether erhält obgedachte dreiStädte Mit allen Zugehorden, Rechten und Nutzungen, lauteigens hiezu verfaßten Inventars; nach seinem Tode aber