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len, warc wider göttliches und natürliches Recht. Darumsteht auch der Erzbischof Diethcr in festem Glauben, deßhalb,daß er jene Appellation aus trefflichen Ursachen und merklichenGründen, welche sowohl auf ihn als auf sein Stift sich beziehen,einlegte, keine Ketzerei verübt zu haben. Solches ist der SeeleDiethcrs fern und er wird nie anders auftreten, als wie eseinem christlichen frommen Fürsten und Menschen sich ziemt.Wenn Niemand das Recht geltend machte, an'ein künftigesallgemeines Konzilium sich zu berufen, so würde der Pabstfreien Spielraum haben, mit jedem Einzelnen nach Gutdün-ken zu schalten und alle Lasten und Beschwerden würde mansich ruhig gefallen lassen müssen. Das schwere Unrecht, wel-ches Pins II. dein Erzbischofc Diether, ohne Verhör undUntersuchung, zugefügt, muß Gott geklagt werden ; doch wirdsein Verfahren schwerlich von Jedermann gelobt und gebilligtwerden.
Auf diese Weise wurden noch verschiedene Punkte, welcheder Pabst dem Entsetzten, als Beweggründe seiner richterliche»Strenge unterschob, widerlegt, die Unwahrheit oder Verdrehungder meisten Thatsachen nachgewiesen und die falschen, unkano-nischen und rcichsvcrfassungswidrigen Prinzipien mit teutsch-patriotischem Ernst ins wahre Licht gestellt. Ein edler Un-wille ergreift den Prälaten, wenn er an die geradezu aus derLuft gegriffenen Anschuldigungen von tirannischcm Rcgimcntc,von verübter Räuberei und grimmigem Vornehmen gegendie Unterthanen und dergleichen kommt. Er erbietet sich, zujeder Icit und vor jedem unparthciischcn Gerichte hierüberRede zu stehen.
Auch die Rcchtmaßigkeit seiner Wahl vertheidigt er noch-mals mit siegreichen Gründen und erinnert an die schlagen-den Umstände, daß Adolf von Nassau jener Wahl beigewohnt,daß er, Dietrich, über Jahr und Tag ohne Einsprache desGrafen, seines frühern Nebenbuhlers, dem Domkapitel vor-