Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
149
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Rechten gemäß, gefordert werden könne, besonders zu dennothwendigen Türkcnsieuern u. s. w.; was versprochen worden,habe man gehalten. Wenn jedoch dem Ungestüm des päbst-lichcn Legaten, welcher selbst Drohungen sich erlaubt, undmit Prozessen und Mandaten die Geduld der teutschen Nationzu üben sich bemüht, entgegengetreten wurde, so geschahdies in Uebereinstimmung mit verschiedenen andern Fürstenund Ständen, besonders auf dem Tage zu Wien, und eswurden von jenem gewaltsamen Benehmen die erforderlichenVerwahrungen auf gesetzliche Weise eingelegt. Die Worte:„der heilige Vater suche mehr das Geld undGut der teutschen Nation, als die Handhabungdes Glaubens" dürsten wohl geredet worden seyn und nochgegenwärtig geredet werden; doch geschah dies nicht vondem Erzbischof Dietrich selbst, wie der Pabst geradezuvorgibt. Der zehnte, zwanzigste und dreißigste Pfenning wardallerdings von ihm ausgeschrieben, allein solche Abgaben kön-nen nicht ohne Zustimmung der Nation vcrwilligt werden;wenn der Legat nicht die üblichen gesetzlichen Wege hicfür ein-schlug, so muß die eingetretene Iögcrnng, welche die Nationfür zweckmäßig erachtete, einzig und allein seiner Verfahrungs-wcise bcigcmessen werden.

Der Pabst wirft ferner'vor: Dicthcr habe, als die Fristverstrichen, binnen welcher die Forderungen der Wechsler undKaufleute, hinsichtlich der von ihnen geliehenen und dem römi-schen Hofe schuldigen Summen, hätten getilgt werden sollen,statt die dadurch verwirkte Ercommunikation von sich abzu-wenden und zur Rückkehr in die Gemeinschaft der Gläubigenzu trachten, nur immer mehr in die Strafe sich verwickelt,zu dem heiligen Vater kein Vertrauen bezeigt, noch ihn umBeistand gebeten, sondern vielmehr über den römischen Stuhlsich heftig beschwert und denselben durch Anklagen beschämt.Allein die Sache verhielt sich ganz anders. Die Abgeordne-ten, welche das Pallium zu holen, nach Italien gereist, hatten