Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
104
Einzelbild herunterladen
 

— H04 —

selbe bald darauf unter folgenden Bedingungen zu Stande:der Landgraf Ludcwig giebt zu, daß alle Priester und Manchehbhcrn und niedern Rangs, welche auf Geheiß des Erzbischossvan Mainz die Parthci der Pabsic Alexander V. und Jo-hann XXIII. ergriffen hatten, darüber jedoch aus ihren Pfrün-den und Klöstern vertrieben und in die Verweisung geschicktworden, wieder nach Hessen zurückkehren und in den Besitzdes Entrissenen neu eingesetzt werden. Jedem von ihnen wirdvollkommene Gewissensfreiheit vergönnt, in demjenigen derGc-gen-Päbsie das Oberhaupt der Kirche zu verehren, welchen erals solches in seinem Herzen anerkannt, und diese Privat-übcrzcngung der Einzelnen kann nimmer mehr Grund desVerlustes einer Pfründe oder Stelle werden. Dagegen sichertder Erzbischof Johann zu, daß die interimistischen Inhaber je-ner Pfründe der Vertriebenen nicht vor Gericht geladen wer-den sollen, und allen denjenigen, welche der Parthei GregorsXII. und Landgraf Ludwigs gefolgt waren, soll dieselbe Am-nestie und Wiedereinsetzung, wie den Anhängern der Gcgcn-parthei zu gut kommen. Endlich macht der Erzbischof sichauch anheischig, den Grafen Heinrich von Waldeck aus seinenDiensten zu entlassen ^).

Bald nach diesem Auskrage mit Hessen näherte sich Jo-hann auch dem Pfalzgrafen Ludcwig wieder etwas mehr. Ergab seine Einwilligung dazu, als diesem von Seite des Kai-sers die Landvogtci über das Elsaß um die Summe von25,000 Gulden übertragen wurde. Er erkannte den HerzogRudolf als Churfürsten von Sachsen an, übernahm die Stelleeines Schirmherr» der Abtei Hcrsfeld und schloß in kurzerZeit zu Aufrcchthaltung der Ruhe im Reiche hinter einandervier Bündnisse mit teutschen Fürsten, nehmlich mit Rudolf

H Er war die den beiden Landgrafen verhaßteste Person, sowohlwegen des Mords an Herzog Friedrich, als wegen vielfacher undfurchtbarer Mißhandlungen wieder Hessen, geblieben.