Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
98
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stimmten Tage gezwungen. Mit sichcrem Geleite und demVersprechen, daß die in seinem Quartier zurückgelassenen Die-ner sich in keine Wahlhandlung mischen würden, verliess derHerzog die Stadt, und mif ihm war eines der wesentlichstenHindernisse aus dem Wege geräumt.

Einige Tage darauf langten Johann von Mainz undFr ied rich von Köln zu Schiffe wieder in Frankfurt an; dieSturmglocke, welche die Wahlfürstcn der Sitte nach zur Hci-lig-Geist-Messe einlud, wurde gelautet. Als aber die Voranstal-ten zu dieser Ceremonie mit dem ganzen langen Anhang vonandern Geprängen beendigt, und Trier und Pfalz gegen eineallfälligc neue „Verkündigung", welche die Wahl aufzögcrnkönnten, feierliche Verwahrung einzulegen gesonnen waren,zeigte der Protonotar Erzbischof Johanns, Meister Bcnshcim,die frühere plötzliche Entfernung seines Herrn und des Erzbi-schofS von Köln ans dem Grunde— daß verschiedene Mit-Churfürsten der ergangencn Einladung nicht Folge geleistet,so wie deren Substituirung durch bevollmächtigte Räthe. —Zugleich erfuhr man jedoch ihre Wicderanknnft seit gestern,so wie, daß der Erzbischof Johann einen vierzigtägigen Ablaßfür alle diejenigen vcrwilligt, welche die heilige Geist-Messemit Andacht anhören und fünf Paternoster und Ave Mari'aszu Erleuchtung der Fürsten für eine glückliche Wahl, betenwürden.

So sonderbar und gleichsam ironisch diese Mitthei-lung klang, fo fand doch die bisherige Gegcnparthci nichtsVerfängliches darin und auch die Verwahrung, welche die Ab-geordneten von Trier und Pfalz bereit gehalten, ward unter-lassen. Johann und Friedrich, begleitet von den Bevollmäch-tigten Böhmens, Sachsens und Brandenburgs, wohnten demAbsingen des „Veni cnestor 8piritu8" in Person, an denStufen des Hochaltars in St. Bartholomä, bei, verließenaber darauf die Stiftskirche, ohne dcn Wahlcid oder ihre Voll-machten verlesen zu lassen. Die übrigen Fürsten waren bei